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SEV bereitet Weiterzug ans Bundesverwaltungsgericht vor

Untragbar: Bundesamt für Verkehr legalisiert Dumpinglöhne

Das Bundesamt für Verkehr weist eine Klage des SEV gegen die Güterbahn Crossrail ab und legt damit eine rechtliche Grundlage für Dumpinglöhne für Cargo-Lokführer. Der SEV akzeptiert den Entscheid nicht und zieht ihn weiter vor Bundesverwaltungsgericht.

Das Bundesamt für Verkehr (BAV) hält an seiner fragwürdigen Einschätzung fest und definiert freihändig zwei unterschiedliche Branchen für den Schienengüterverkehr: grenzüberschreitender Schienengüterverkehr und Binnenverkehr. Es stellt sich damit gegen ein Rechtsgutachten, das im Auftrag des SEV zum eindeutigen Schluss gekommen war, dass es nur eine einzige Branche Schienengüterverkehr gibt und für alle Angestellten in dieser Branche gleiche Grundlagen gelten. Dies ist wichtig, weil die Erteilung der Netzzugangsbewilligung an die Bedingungen geknüpft ist, dass «branchenübliche Arbeitsbedingungen» eingehalten werden.

Es ist offensichtlich, dass es dem BAV bei seinem Alleingang nicht wohl ist, schreibt es doch im Begleittext zur heutigen Medienmitteilung: «Angesichts der Bedeutung des Themas für Arbeitnehmer und Bahnen erachtet das BAV die Schaffung von Rechtssicherheit durch eine gerichtliche Klärung als wichtig. Es verzichtet vorerst auf eine Richtlinie zur Branchenüblichkeit von Arbeitsbedingungen im Schienengüterverkehr.» Mit andern Worten: Das BAV gibt die heisse Kartoffel weiter, vertraut darauf, dass der SEV das Bundesverwaltungsgericht anruft und dort dann ein Entscheid fällt.

«Der Entscheid des BAV ist juristisch höchst fragwürdig und politisch ein Skandal», kommentiert SEV-Präsident Giorgio Tuti aufgebracht. Der SEV wird entsprechend das Bundesverwaltungsgericht anrufen. «Es ist unerträglich, dass das BAV mit fragwürdigen Erwägungen die Dumpinglöhne der Crossrail nicht nur akzeptiert, sondern sogar eigenständig rechtfertigt», stellt SEV-Vizepräsidentin und Juristin Barbara Spalinger fest. Tatsächlich beurteilt das BAV in seinem Entscheid die Crossrail-Löhne ausdrücklich als branchenüblich.

Crossrail hat vor gut einem Jahr angekündigt, in Brig einen Lokführerstandort zu eröffnen und dort ihre Lokführer, die bisher in Domodossola tätig waren, neu nach Schweizer Recht anzustellen, zu Löhnen von 3600 Franken monatlich. Die Schweizer Güterbahnen (SBB Cargo, BLS) bezahlen jedoch Einstiegslöhne zwischen 5300 und 5700 Franken gemäss den geltenden Gesamtarbeitsverträgen. Für den SEV ist klar, dass daran die Branchenüblichkeit zu messen ist.

Der juristische Expertenstreit dreht sich nun darum, ob die betreffende Gesetzesbestimmung seinerzeit geschaffen wurde, um das Personal vor Lohndumping zu schützen oder etwa, ganz im Gegenteil, um den Bahnen die Konkurrenzfähigkeit mit ausländischen Unternehmen zu verbessern. Das BAV kommt zum Schluss «sowohl als auch» und entscheidet dann aber komplett gegen den Schutz vor Lohndumping.

«Der Entscheid des BAV lässt zentrale Punkte unserer Argumentation weg. Wir werden vor Bundesverwaltungsgericht klarmachen, dass das BAV damit den politischen Willen eindeutig verletzt und aktiv zum Lohndumping im gesamten Schienenverkehr beiträgt», betont Spalinger.

Der SEV wird sich weiterhin auf allen Ebenen mit rechtlichen, politischen und gewerkschaftlichen Mitteln dafür einsetzen, dass auf Schweizer Schienen Schweizer Löhne bezahlt werden müssen.

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