Lohnverhandlungen bei der BLS: Wie funktioniert das eigentlich?

Jedes Jahr im Herbst ist das Thema Lohnverhandlungen in den Medien präsent und nicht nur unter SEV-Mitgliedern ein weit verbreitetes Gesprächsthema. Auch in diesem Herbst stehen die Lohnverhandlungen wieder stark im Fokus, ist doch die Teuerung wie schon im letzten Jahr nach wie vor steigend. Der SEV führt in vielen Unternehmungen Lohnverhandlungen, so auch bei der BLS.

Wieso gibt es Lohnverhandlungen?

Der Gesamtarbeitsvertrag (GAV) der BLS kennt ein Lohnsystem, bei dem die dem GAV unterstellten Mitarbeitenden basierend auf verschiedenen Faktoren wie Funktion, Alter, Erfahrung und Leistung jedes Jahr per 1. April eine automatische Lohnerhöhung erhalten. Unabhängig davon finden dank dem GAV BLS jährliche Verhandlungen zwischen den Sozialpartnern (=Vertragsparteien) über zusätzliche Lohnmassnahmen statt. Der GAV BLS sagt zum Thema unter Ziffer 6, Absatz 1 «Lohnverhandlungen» Folgendes:

Jeweils einmal jährlich verhandeln die Vertragsparteien über eine allfällige Anpassung der Löhne und Zulagen. Die Vertragsparteien berücksichtigen dabei die wirtschaftliche und finanzielle Lage der BLS und deren Abgeltungsträger, die Entwicklung der Lebenshaltungskosten sowie die Verhältnisse auf dem Arbeitsmarkt.

Es gibt also vereinbarte Kriterien, die den Lohnverhandlungen zu Grunde liegen. Entsprechend gilt es, diesen bereits in der Lohnforderung Rechnung zu tragen.

Wie kommt eine Lohnforderung eigentlich zu Stande?

Der SEV sowie die beiden anderen Arbeitnehmendenverbände transfair und VSLF bilden die Verhandlungsgemeinschaft (VG) als Vertretung der Arbeitnehmenden gegenüber der BLS. Sie verfügen über mit Mitgliedern besetzte Gremien, die regelmässig tagen und u.a. für das Aufstellen der Lohnforderung zuständig sind. Dabei wird den Gewerkschaften und Verbänden ein Mandat aus ihrer Mitgliedschaft übertragen. Beim SEV ist der Zentralvorstand BLS für die Erstellung der Lohnforderung und die entsprechende Mandatierung der SEV-Vertretung zuständig. Die VG konsolidiert die verschiedenen Forderungen dann zu einer einzigen und stellt diese der BLS zu. Die BLS als Arbeitgeberin wiederum wird durch deren Verwaltungsrat ebenfalls entsprechend mandatiert.

Wie lautet die konkrete Lohnforderung für 2024?

Nach Jahren, in denen die Teuerung tief war, präsentiert sich die Situation wie im letzten Jahr auch in diesem Jahr anders. Den Arbeitnehmenden droht ein erneut massiver Kaufkraftverlust aufgrund weiter steigender Energiekosten und Wohnungsmieten. Dazu kommen die teilweise stark steigenden Krankenkassenprämien, deren Entwicklung im Landesindex der Konsumentenpreise (LIK) nicht abgebildet ist und bei der Berechnung der Teuerung nicht berücksichtigt wird. Die zuständigen Gremien der in der VG BLS vertretenen Gewerkschaften und Verbände haben daher folgende Lohnforderungen verabschiedet:

1. Teuerungsausgleich und Ausgleich der aufgelaufenen Teuerung aus dem letzten Jahr.

2. Angemessene Reallohnerhöhung für alle GAV-unterstellten Mitarbeitenden.

Gut zu wissen: Hierbei handelt es sich um die Forderungen der VG. Die BLS wird ihrerseits mit einem Mandat aus ihrem Verwaltungsrat in die Verhandlungen einsteigen. Um zu einem Verhandlungsresultat zu gelangen, machen in der Regel beide Seiten einen Schritt aufeinander zu. 

Die Lohnverhandlungen starten am 6. November 2023.

Wie läuft die Lohnverhandlung ab?

Im November/Anfang Dezember finden zwei bis drei Verhandlungsrunden statt. Dabei sitzen auf der einen Seite eine Delegation der BLS als Arbeitgeberin und auf der anderen Seite die Delegation der VG. Diese ist zusammengesetzt aus Vertreter:innen der jeweiligen Gewerkschaften und Verbände, wobei der SEV die Verhandlungsdelegation leitet.

Das Resultat wird nach Abschluss der Verhandlungen wiederum auf beiden Seiten den zuständigen Gremien (beim SEV: Zentralvorstand BLS) zur Genehmigung oder Ablehnung unterbreitet. Danach erfolgt in der Regel eine entsprechende Kommunikation an die Mitarbeitenden der BLS. Die verhandelten Lohnmassnahmen werden per 1. April (in Ausnahmefällen bereits per 1. Januar) des kommenden Jahres umgesetzt.

Was passiert, wenn sich die Sozialpartner nicht einigen können?

Dies ist zwar selten, aber auch schon vorgekommen. Hierzu kennt der GAV BLS unter Ziffer 6, Absatz 2 die Möglichkeit, ein Schiedsgericht (siehe GAV BLS 1.3 Schlichtungs- und Schiedsverfahren) anzurufen:

Können sich die Parteien bis zum 15. Dezember nicht einigen, so kann jede Vertragspartei innerhalb von 30 Tagen das Schiedsgericht anrufen. Das Schiedsgericht hat dabei die unter Abs.1 (Anmerkung: der weiter oben genannten Ziffer 6) genannten Kriterien zu berücksichtigen.

 

Hast Du Fragen und/oder Inputs zu den Lohnverhandlungen? Der SEV steht dir unter Enable JavaScript to view protected content. gerne zur Verfügung, wir freuen uns über deine Nachricht!


Zentralvorstand BLS: Kaufkraftverlust ist real

Rund 40 Mitglieder sitzen am 5. September gut gelaunt im Tagungsraum des Hotels Bern: Der Zentralvorstand BLS hat zur Herbstsitzung eingeladen. Neu und zum ersten Mal mit dabei ist auch der neue Gruppenpräsident Schiff, Eric Regli. Die Teilnehmenden führen engagierte Diskussionen und beteiligen sich aktiv am tagesfüllenden Austausch.

Hauptthema an diesem Tag sind die bevorstehenden Lohnverhandlungen, die herausfordernd werden dürften. Die Mitglieder sorgen sich um die weiter steigenden Lebenshaltungskosten und den bereits bestehenden Kaufkraftverlust. Vor diesem Hintergrund erarbeiten die Anwesenden eine Lohnforderung zu Handen der BLS. Michael Buletti: «Der Erhalt der Kaufkraft ist das dominierende Thema. Dabei muss beachtet werden, dass neben der Teuerung weitere Faktoren wie die stetig steigenden Krankenkassenkassenprämien auf die Haushaltsbudgets der BLS-Angestellten drücken.» 

Untermalt mit diversen Fotos blicken Gewerkschaftssekretärin Katrin Leuenberger und Gewerkschaftssekretär Michael Buletti zurück auf elf erfolgreiche «SEV bi de Lüt» -Aktionen in den vergangenen Monaten. Die Mitgliederwerbung ist auf einem guten Stand, die Zahlen sind aktuell besser als vor einem Jahr. «Wenn alle Anwesenden noch je ein Neumitglied bis Ende Jahr werben, werden wir die Werbeziele übertreffen», betont Katrin Leuenberger.

Noch einmal werden die Mitglieder auf die Werbeaktion des VPT BLS und LPV BLS hingewiesen: Für jedes neu geworbene Mitglied bis Ende Jahr erhält der Werber oder die Werberin eine doppelte Werbeprämie. 

Nach den Berichten aus Gruppen und Sektionen wird die Herbstsitzung pünktlich um 16.30 Uhr beendet.


Der SEV bewegt – im BLS-Land gereist und tolle Preise gewonnen

Thomas Kämpf ist diesen Sommer an fünf der vorgegebenen BLS-Standorte gereist und hat uns von allen Orten ein Selfie geschickt. Damit hat er mit zahlreichen anderen an der Verlosung unseres Sommerwettbewerbs teilgenommen; und den 1. Preis gewonnen: eine Smart Box mit Übernachtung für zwei Personen im Wert von 300 Franken.

Wir gratulieren herzlich!

Der glückliche Gewinner Thomas Kämpf bei der Preisübergabe im Zentralsekretariat des SEV in Bern.

 

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