Lohnverhandlungen bei der BLS: wie funktioniert das eigentlich?
Jedes Jahr im Herbst ist das Thema Lohnverhandlungen in vielen Medien präsent und nicht nur unter SEV-Mitgliedern ein weit verbreitetes Gesprächsthema. In diesem Herbst stehen die Lohnverhandlungen besonders im Fokus, ist doch die Entwicklung der Teuerung so stark wie seit Jahren nicht mehr.
Hier geht’s direkt zu den Lohnforderungen 2023
Der SEV führt in vielen Unternehmungen Lohnverhandlungen, so auch bei der BLS.
Der Gesamtarbeitsvertrag (GAV) der BLS kennt ein Lohnsystem, bei dem die dem GAV unterstellten Mitarbeitenden basierend auf verschiedenen Faktoren wie Funktion, Alter, Erfahrung und Leistung jedes Jahr per 1. April eine automatische Lohnerhöhung erhalten. Unabhängig davon finden dank dem GAV BLS jährliche Verhandlungen zwischen den Sozialpartnern (=Vertragsparteien) über zusätzliche Lohnmassnahmen statt. Der GAV BLS sagt zum Thema unter Ziffer 6, Absatz 1 «Lohnverhandlungen» Folgendes:
Jeweils einmal jährlich verhandeln die Vertragsparteien übereine allfällige Anpassung der Löhne und Zulagen. Die Vertragsparteien berücksichtigen dabei die wirtschaftliche und finanzielleLage der BLS und deren Abgeltungsträger, die Entwicklung derLebenshaltungskosten sowie die Verhältnisse auf dem Arbeitsmarkt.
Es gibt also definierte vereinbarte Kriterien, die den Lohnverhandlungen zu Grunde liegen. Entsprechend gilt es, diesen bereits in der Lohnforderung Rechnung zu tragen. Doch wie kommt eine solche eigentlich überhaupt zu Stande?
Der SEV sowie die beiden anderen Arbeitnehmendenverbände transfair und VSLF bilden die Verhandlungsgemeinschaft (VG) als Vertretung der Arbeitnehmenden gegenüber der BLS. Sie verfügen über mit Mitgliedern besetzte Gremien, welche regelmässig tagen und u.a. für das Aufstellen der Lohnforderung zuständig sind. Dabei wird den Gewerkschaften und Verbänden ein Mandat aus ihrer Mitgliedschaft übertragen. Die VG konsolidiert die verschiedenen Forderungen dann zu einer einzigen und stellt diese der BLS zu. Die BLS als Arbeitgeberin wiederum wird durch deren Verwaltungsrat ebenfalls entsprechend mandatiert.
Im November finden anschliessend jeweils zwei bis drei Verhandlungsrunden statt. Dabei sitzen auf der einen Seite eine Delegation der BLS als Arbeitgeberin und auf der anderen Seite die Delegation der VG. Diese ist zusammengesetzt aus verschiedenen Mitgliedern der jeweiligen Gewerkschaften und Verbände, wobei der SEV die Verhandlungsdelegation leitet.
Das Resultat wird nach Abschluss der Verhandlungen wiederum auf beiden Seiten den zuständigen Gremien zur Genehmigung oder Ablehnung unterbreitet. Danach erfolgt in der Regel eine entsprechende Kommunikation an die Mitarbeitenden der BLS und die verhandelten Lohnmassnahmen werden per 1. April (in Ausnahmefällen bereits per 1. Januar) des kommenden Jahres umgesetzt.
Doch was passiert, wenn sich die Sozialpartner nicht einigen können? Dies ist zwar selten, aber auch schon vorgekommen. Hierzu kennt der GAV BLS unter Ziffer 6, Absatz 2 die Möglichkeit, ein Schiedsgericht (siehe GAV BLS 1.3 Schlichtungs- und Schiedsverfahren) anzurufen:
Können sich die Parteien bis zum 15. Dezember nicht einigen, sokann jede Vertragspartei innerhalb von 30 Tagen das Schiedsgericht anrufen. Das Schiedsgericht hat dabei die unter Abs.1 (Anmerkung: der weiter oben genannten Ziffer 6) genannten Kriterien zu berücksichtigen.
Hast Du Fragen und/oder Inputs zu den Lohnverhandlungen? Der SEV steht dir unter Enable JavaScript to view protected content. gerne zur Verfügung, wir freuen uns über deine Nachricht!
Unsere Lohnforderungen bei der BLS 2023
Nach Jahren, in denen die Teuerung tief war, präsentiert sich die Situation in diesem Jahr ganz anders. Den Arbeitnehmenden droht ein massiver Kaufkraftverlust. Dazu kommen die teilweise stark steigenden Krankenkassenprämien, deren Entwicklung im Landesindex der Konsumentenpreise (LIK) nicht abgebildet ist und bei der Berechnung der Teuerung nicht berücksichtigt wird. Die zuständigen Gremien der in der VG BLS vertretenen Gewerkschaften und Verbände haben daher folgende Lohnforderungen verabschiedet:
- Voller Teuerungsausgleich für den Zeitraum Sept. 2021 – Sept. 2022
Hierbei geht es darum, dass die BLS mit dem Gewähren des vollen Teuerungsausgleichs ihren Mitarbeitenden den Erhalt der Kaufkraft sichert, nicht mehr und nicht weniger. - Reallohnerhöhung von 1,5% für alle GAV-unterstellten Mitarbeitenden
In den vergangenen Jahren haben die Löhne bei einem Grossteil der BLS Mitarbeitenden mehr oder weniger stagniert. Stetige Produktivitätssteigerungen sowie der Ausgleich der leichten Teuerung in diesem Zeitraum wurden, wenn überhaupt, nur in ungenügendem Masse an die Mitarbeitenden weitergegeben. Dies hat dazu geführt, dass die meisten Re-allöhne innerhalb der BLS in den vergangenen Jahren sogar gesunken sind.
Die Lohnverhandlungen starten am 2. November 2022.