Organisation

Der SEV ist eine Gewerkschaft, in der die Mitglieder das Sagen haben. Jedes Mitglied kann Anträge stellen, die auf demokratischem Weg bis vor den Kongress gehen können.

Der Kongress ist die oberste Behörde des SEV. 250 Delegierte der Unterverbände, der Sektionen sowie der Jugend-, Frauen- und Migrantenorganisation treffen sich in der Regel alle zwei Jahre. Der Kongress legt Ziele und Grundsätze der SEV-Politik fest. Er wählt beispielsweise die Geschäftsleitung und erlässt oder ändert Statuten und Reglemente.

Wichtige Entscheide der Gewerkschaft SEV kann der Kongress der Urabstimmung unterbreiten. Eine Urabstimmung findet auch dann statt, wenn gegen einen Kongressbeschluss erfolgreich das Referendum ergriffen wurde.

Die strategische Leitung der Gewerkschaft SEV zwischen den Kongressen hat der Vorstand SEV inne. Dieser tagt in der Regel einmal pro Monat ausgenommen während der Sommerpause.  Die 19 Mitglieder (2 pro Unterverband und je 1 pro Kommission) befinden u.a. über Budget und Rechnung. Zudem genehmigt und ändert der Vorstand SEV Reglemente, soweit dies nicht in die Kompetenz des Kongresses fällt.

Die Alltagsgeschäfte führt die 4-köpfige Geschäftsleitung (operative Leitung). Diese setzt sich zusammen aus dem/der Präsidenten:in SEV, zwei Vizepräsidenten:innen und dem/der Finanzverwalter:in. Die Geschäftsleitung ist verantwortlich für die sachgemässe Erledigung aller Gewerkschaftsgeschäfte.

Das Zentralsekretariat führt mit seinen rund 60 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern die Beschlüsse der Gewerkschaftsorgane aus. Die Gewerkschaftszentrale befindet sich in Bern an der Steinerstrasse 35. Dazu kommen Regionalsekretariate in Bellinzona, Chur, Lausanne, St. Gallen und Zürich.

Das Zentralsekretariat in Bern ist in eine Abteilung Finanzen und Administration FA und eine Gewerkschaftliche Abteilung unterteilt. Die Abteilung Finanzen und Administration ist zuständig für Administratives, wie etwa die Mitgliederdatei, Buchhaltung, Finanzverwaltung oder Dienstleistungen. Aufgabe der Gewerkschaftlichen Abteilung ist, sich in den Betrieben und gegenüber den politischen Verantwortungsträgern für die beruflichen und sozialen Interessen der SEV-Mitglieder einzusetzen sowie sich um deren Rechtsschutz zu kümmern.

Die Geschäftsprüfungskommission kontrolliert die Tätigkeit von Zentralsekretariat, Geschäftsleitung, Vorstand SEV und Kongress.