Bildung

Jugendurlaub

Fünf Tage Bildungsurlaub für freiwillige Jugendarbeit.

Seit 1991 haben haben alle ArbeitnehmerInnen und Lernende unter 30 Jahren ein Anrecht auf fünf Tage Bildungsurlaub für freiwillige Jugendarbeit. Dieser ist im Obligationenrecht in Artikel 329e verankert. Der Jugendurlaub ist das Resultat einer Petition der Schweizerischen Jugendverbände im Jahr 1984 und ein wichtiger Meilenstein im Engagement der Jugendverbände um die Anerkennung der freiwillig geleisteten Arbeit.

Bei Fragen zum Bezug des Jugendurlaubs oder weitere Fragen können folgende Stellen weiterhelfen: Enable JavaScript to view protected content. oder unter Tel. +41 31 357 57 57