Kredite

Finanzielle Dienstleistungen des SEV

Wir lassen dich nicht im Regen stehen! In Notlagen gewähren wir Darlehen und Kredite.

Sozialdarlehen

Zur Überbrückung einer finanziellen Notlage kann der SEV seinen Mitgliedern (mindestens ein Jahr Mitgliedschaft) Darlehen bis zu einem Gesamtbetrag von 5'000 Franken gewähren.

Die Darlehen dienen zur Überbrückung eines finanziellen Engpasses wegen hohen ausserordentlichen Auslagen (bspw. Zahnarzt-/Arztrechnungen oder Schulgeld) und für den Kauf von unentbehrlichen Haushaltgegenständen oder anderen für den Lebensunterhalt notwendigen Artikeln (bspw. Möbel). Keine Darlehen werden gewährt für Liegenschaften, rückständige Steuern, Luxusartikel oder normale Auslagen.

Die Darlehenskasse SEV ist weder eine Bank noch ein Finanzierungsinstitut, sondern eine Sozialeinrichtung, die aus Mitgliederbeiträgen finanziert wird. Ein Gesuch wird einer genauen Prüfung unterzogen.

Massgebend bei der Beurteilung einer Anfrage ist das einschlägige Reglement.

Für weitere Informationen, kontaktiere uns: Enable JavaScript to view protected content.

Kredit

SEV-Mitglieder, die kein Anrecht auf ein Sozialdarlehen haben, können beim SEV einen Kredit von 5'000 Franken beantragen. Für eine Kreditgewährung gelten besondere Anforderungen hinsichtlich Bonität und Rückzahlungsverpflichtung.

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Notunterstützung

Der SEV steht Mitgliedern (mindestens ein Jahr Mitgliedschaft) bei, die unverschuldet in finanzielle Schwierigkeiten geraten sind. Er gewährt Beiträge an:

  • hohe ausserordentliche Auslagen infolge Krankheit oder anderer Unglücksfälle
  • an die Kosten eines ärztlich verordneten Erholungsaufenthalts
  • wenn die Leistungen anderer Sozialinstitutionen ausgeschöpft sind.

Unterstützungen können bis zu einem Betrag von 1'000 Franken ausgerichtet werden. Dauernde Unterstützung ist ausgeschlossen. Bei der Notunterstützung besteht keine Rückzahlungspflicht. Massgebend bei der Beurteilung einer Anfrage ist das einschlägige Reglement.

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