Delegiertenversammlung

Die Delegiertenversammlung ist das Organ des SEV, welches in den Jahren zwischen den Kongressen tagt.

Die Delegiertenversammlung setzt sich zusammen aus je 1 Delegierten pro Unterverband und pro Kommission. Dazu kommen so viele Delegierte aus den Sektionen, bis die Höchstzahl von 124 Delegierten erreicht ist. Diese werden den Unterverbänden und den Sektionen ohne Unterverband aufgrund ihrer Beitragsleistung (SEV-Grundbeiträge) zugeteilt. Dabei wird auf eine angemessene Vertretung der verschiedenen Sprachgebiete und Geschlechter geachtet.

Die Delegiertenversammlung wird durch den/die Präsident:in und den/die Vizepräsident:in des Vorstands SEV geleitet und besitzt kongressähnliche Zuständigkeiten. Zudem lanciert sie gewerkschaftliche Kampagnen und ist befugt, gewisse Kongressaufgaben, so z. B. Wahlen, interimistisch zu übernehmen.