Health and Medical Service (ehemals Bahnnarzt)
Was ist der Health & Medical Service, kurz HMS oder ehemals Bahnarzt?
HMS ist im eigentlichen Sinn der Bahn- oder Vertrauensarzt der SBB und der SBB Cargo. Dafür ist er vom Bundesamt für Verkehr speziell bezeichnet worden. Tauglichkeitsentscheide, Entscheide über medizinische Schonauflagen oder Wiedereinstiege nach längeren medizinisch begründeten Ausfällen gehören dazu. Aber auch grundsätzliche Fragen zur Gesundheit der Mitarbeitenden.
Warum braucht HMS eine Vollmacht?
Gesundheitsdaten sind besonders schützenswerte Daten. Diese dürfen nie ohne Zustimmung der betroffenen Person weitergeben werden. Damit HMS nun die medizinischen Fragen beantworten kann und dafür mit den behandelnden Ärzten in Austausch treten darf, braucht es diese Vollmacht. Gemäss GAV SBB/SBB Cargo müssen Betroffene in diesem Prozess mitwirken und haben diese Vollmacht auch zu unterzeichnen.
Warum ist die Vollmacht so kompliziert?
Bei der Vollmacht von HMS handelt es sich um eine Generalvollmacht. Gemäss dem Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten EDÖB ist eine Generalvollmacht dann gerade noch zulässig, wenn klar erkennbar ist, für welchen Sachverhalt sie ausgestellt wird. Also auch wenn gemäss dem Vollmachtstext eigentlich auch noch gleich die Akten des Kinderarztes eingeholt werden könnten, beschränkt sich die Vollmacht auf die aktuelle Krankheit bzw. den aktuellen Unfall.
Wie kann ich sicherstellen, dass nur das akute Krankheitsgeschehen abgefragt wird?
Bei Unsicherheiten bezüglich des Umfangs der Vollmacht darf die vollmachtgebende Person jederzeit ihre Akten bei HMS einfordern bzw. sich mit den behandelnden Ärzten über die Anfragen von HMS austauschen. Eine Vollmacht kann auch jederzeit widerrufen werden.
Weitere Informationen zum HMS gibt es unter hmsag.ch und im Downloadbereich dieser Webseite.