| Aktuell / SEV Zeitung

Dienstplanänderungen

BAV heisst Beschwerde des ZPV teilweise gut

Im November 2021 beantragte der SEV-Unterverband des Zugpersonals beim Bundesamt für Verkehr (BAV) ein Verfahren wegen Verletzung des Arbeitszeitgesetzes (AZG) und dessen Verordnung AZGV. Vor Kurzem hat das BAV dem ZPV und der SBB seinen Entscheid mitgeteilt.

Gelbe Karte für die SBB: Sie muss bei sämtlichen Anpassungen der Dienstpläne eine Anhörung der Arbeitnehmenden oder deren Vertretung durchführen und den Mitarbeitenden eine grafische Version davon zugänglich machen. Foto: SBB.

Der ZPV stellte folgende Anträge ans BAV:

1. Die SBB muss den am 1. Februar 2021 gestarteten Pilotversuch «Umwandlung von Pausen in Arbeitsunterbrechungen» sofort einstellen. Dabei wandelte die Disposition im Einteilungsprogramm SOPRE vorgesehene Pausen sogleich in Arbeitsunterbrechungen um und markierte die Änderungen durch rote Unterstreichung. Wenn Betroffene nicht opponierten, galten die Änderungen definitiv, andernfalls wurden sie «im Rahmen der Möglichkeiten» zurückgenommen. Die Änderungen erfolgten in vielen Fällen sehr kurzfristig. Dieses Verfahren hat die SBB Ende 2021 definitiv eingeführt, ohne den ZPV anzuhören.

2. Die SBB muss bei sämtlichen Anpassungen der Dienstpläne eine Anhörung der Arbeitnehmenden oder deren Vertretung durchführen – also auch bei nochmaligen Änderungen schon vernehmlasster Dienstpläne.

3. Die SBB muss bei sämtlichen Anpassungen der Dienstpläne mit wiederkehrenden Dienstschichten den Mitarbeitenden eine grafische Version davon zugänglich machen.

Zwei Anträge gutgeheissen

Nach schriftlicher Stellungnahme der SBB, Antwort des ZPV, Replik der SBB und einer mündlichen Aussprache erliess das BAV im März 2023 eine Verfügung. Darin weist es die SBB ausdrücklich an, die Anträge 2 und 3 zu erfüllen. «Der Prozess der Anhörung ist durch das Unternehmen zu definieren und den Arbeitnehmenden klar zu kommunizieren», präzisiert das BAV zum Antrag 2.

Hingegen den im Antrag 1 kritisierten Anhörungsprozess beurteilt das BAV als AZG-konform. Es argumentiert, dass kurzfristige Änderungen eines Dienstplans aus zwingenden Gründen möglich sein müssen, damit die SBB ihrer Fahrplan- und Betriebspflicht nachkommen kann. Die Anhörung sei im AZG nicht explizit geregelt, sondern müsse durch das Unternehmen definiert und kommuniziert werden. Die SBB habe den Anhörungsprozess in Absprache mit der Peko im Merkblatt «KB Steuerung PEP» definiert. Damit habe die SBB eine legitimierte Vertretung der Arbeitnehmenden einbezogen. Im AZG sei nicht geregelt, wer die Vertretung sei.

Allerdings bezeichnet es das BAV als «essentiell, dass innerhalb des Unternehmens allen Beteiligten klar ist, wie die Prozesse der Dienstplanung und Diensteinteilung genau ablaufen. Dies beinhaltet zum Beispiel: die genauen Fristen; die Kommunikationskanäle; die Festlegung des Ablaufs und Zustandekommens von Anhörungen und Vereinbarungen; die Festlegung von Aufgaben, Kompetenzen, Verantwortung aller daran beteiligten Personen, beispielsweise (…) der Vertreterinnen und Vertreter von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern (…).» Das BAV hat «festgestellt, dass möglicherweise nicht in jedem Fall die oben erwähnten Punkte abschliessend definiert sind. Um künftige Streitigkeiten zu verhindern, empfiehlt das BAV die Prozesse zu verbessern.»

«Wir nehmen die Haltung des BAV zu kurzfristigen Dienständerungen mit Erstaunen zur Kenntnis», sagt Gewerkschaftssekretär Jürg Hurni. «Der SEV wird den auszuhandelnden Prozess genau analysieren und die Bedürfnisse der Mitglieder vertreten. Kurzfristige Dienständerungen finden in vielen Unternehmen des öffentlichen Verkehrs statt und stellen für die Betroffenen ein grosses Problem dar, damit wird die Verlässlichkeit einer Dienstplanung mit Füssen getreten.»

«Respektvolle Kommunikation»

Zur Prozessverbesserung gehört für Jürg Hurni auch ein frühzeitiger Einbezug der Gewerkschaften. «Der ZPV vertritt in der Kundenbegleitung immerhin rund 1700 Mitarbeitende», gibt Hurni zu bedenken. Den ZPV nicht anzuhören ist für ihn das Gegenteil einer «respektvollen Kommunikation zwischen dem Unternehmen und den Arbeitnehmenden», wie sie das BAV empfiehlt, da sie zu «beidseitiger Zufriedenheit» führe. ZPV-Zentralpräsident Ralph Kessler bilanziert: «Für uns ist die Verfügung des BAV ein Erfolg. Sie zeigt der SBB deutlich auf, wie mit unterjährigen Tourenänderungen vernehmlasster Dienstpläne umzugehen ist. Aktuell disponiert die SBB mit dauernden, unangefragten Tourenänderungen massiv über die Freizeit des Personals, was für uns so nicht mehr länger akzeptabel ist. Der ZPV ist gespannt, was die SBB hier als zukünftige Lösungen anbieten will.»

Markus Fischer
Enable JavaScript to view protected content.

Kommentare

  • Fabienne von Flüe

    Fabienne von Flüe 11/05/2023 14:49:18

    Hallo zusammen, leider hat man immer öfters das Gefühl, dass die Einteilung machen kann was sie will! Dabei darf man besser nichts sagen, ansonsten hat man nachher noch mehr Probleme. Meine Jahreseinteilung besteht aus gut 1/3 aus Reserve und selbst wenn die Monatseinteilung frei gegeben ist, kann man sich nicht darauf verlassen. Es ist nicht die Aufgabe des Zugpersonals, den - von der SBB selbstverschuldeten - Personalmangel ausbaden zu müssen! Wir haben bei der Arbeit schon genug anderes mitzumachen und den Kopf hinzuhalten.