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Anwalt der ersten Stunde

Buschauffeur Martin fährt zu später Stunde den letzten Kurs des Tages. Kurz vor der Endstation und damit auch kurz vor Feierabend ist ihm, als ob eine Katze vor seinen Bus springen wolle. Martin leitet eine Vollbremsung ein, eine ältere Frau fällt unsanft zu Boden und verletzt sich. Nachdem die Frau durch die Ambulanz erstversorgt und ins nahegelegene Spital gebracht worden ist, nimmt die Polizei Martin ins Verhör. Er ist ziemlich aufgeregt und übermüdet, hat er doch am Vorabend eine Migräneattacke gehabt, die seinen Nachtschlaf beeinträchtigt hat. Die Polizei will ihn befragen und abklären, ob es tatsächlich eine Katze gab oder ob Martin sich diese aufgrund seines Zustands nur eingebildet hat.

Da erinnert sich Martin an die «Notfallkarte», die er kürzlich vom SEV erhalten hat, und macht sein Recht auf einen Anwalt der ersten Stunde geltend.

Rechtliche Grundlage

Der Anspruch auf eine Verteidigung der ersten Stunde ergibt sich aus der Strafprozessordnung (StPO). Art. 159 hält fest, dass eine beschuldigte Person zum einen bereits ab der ersten Einvernahme durch die Polizei ein Recht darauf hat, dass ihre Verteidigung anwesend ist und Fragen stellen kann. In der früheren Gesetzgebung vieler Kantone bestand dieses Recht erst vor der Staatsanwaltschaft. Zum anderen hat eine festgenommene beschuldigte Person das Recht, frei mit ihrer Verteidigung zu verkehren, ebenfalls bereits von Beginn der polizeilichen Ermittlungen an.

Die SEV-Notfallkarte

Riskiert ein SEV-Mitglied bei einem Unfall bei der Arbeit ausserhalb der Bürozeiten eine strafrechtliche Anklage, kann es einen sogenannten «Anwalt der ersten Stunde» beiziehen. Dies gilt auch bei Unfällen auf dem Arbeitsweg, wenn es Personen- oder grossen Sachschaden gab.

Bei einem Ereignis während den Bürozeiten ist sofort telefonisch Rücksprache mit dem SEV zu nehmen. Das betroffene Mitglied erhält eine mündliche Bewilligung dafür, dass die Polizei einen Pikettanwalt aufbieten kann.

Ausserhalb der Bürozeiten darf ein Pikettanwalt ohne Absprache mit dem SEV verlangt werden. Der SEV muss aber so rasch wie möglich darüber informiert werden. Dem Anwalt kann die Notfallkarte abgegeben werden mit dem Hinweis, sich so rasch wie möglich beim SEV zu melden, um das weitere Vorgehen direkt mit ihm zu regeln.

In jedem Fall hat das Mitglied im Anschluss ein Rechtsschutzgesuch einzureichen.

Diese Dienstleistung des SEV kommt insbesondere bei Kolleginnen und Kollegen mit unregelmässigen Arbeitszeiten oder Schichten ausserhalb der Bürozeiten zum Tragen.

Im Fall von Martin hat sich schlussendlich ergeben, dass die Vollbremsung tatsächlich einer Katze das Leben gerettet hat. Martin konnte nach kurzer Suspendierung seine Arbeit wieder aufnehmen. Die ältere Frau verliess das Spital am folgenden Tag.