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Mein und Dein

(c) Roy Buri/Pixabay

Eigentlich sollte klar sein, dass man nur die Dinge mitnehmen darf, die einem auch gehören. So sollten wir das alle mal gelernt haben. Doch wer kennt es nicht: Die neuen Ski kurz abgestellt, um etwas zu trinken, und weg sind sie. Das Portemonnaie ist plötzlich nicht mehr auffindbar. Oder nach einem kurzen Schlaf im Zug fehlt der Laptop. Solche unverhofften Besitzerwechsel sind ärgerlich und verursachen so manchen Umtrieb.

Grundsätzlich gehört ein Gegenstand der Person, die den Kaufpreis dafür entrichtet hat oder die ihn vom Vorbesitzer rechtsgültig geschenkt bekommen hat. Ein Fundgegenstand kann nach der Wartefrist auch in den Besitz des Finders übergehen. Somit wäre der Besitz eigentlich klar geregelt. Denn nur wenn wir etwas bewusst weggeben oder wegwerfen, geben wir den Besitz daran auf.

Ein Diebstahl wird begangen, wenn eine Person einen Gegenstand im Besitze einer anderen Person zur Aneignung wegnimmt, um sich oder eine Drittperson unrechtmässig zu bereichern. Es braucht also eine Wegnahme des Gegenstands mit dem Willen, diesen mindestens kurzfristig zu behalten und daraus einen Gewinn zu ziehen durch das Behalten oder das Weiterverkaufen.

Jeder und jede kennt den Laden- und Taschendiebstahl, den Fahrrad- und den Ski- oder Snowboard-Diebstahl. Doch kommt der Diebstahl auch im Berufsalltag vor. Entweder ganz offen oder in der irrigen Annahme, die Firma wolle diesen Gegenstand eigentlich gar nicht mehr. Während der Diebstahl im privaten Bereich mit strafrechtlichen Konsequenzen bis hin zu Gefängnis belegt ist, erfolgt im arbeitsrechtlichen Kontext die Entlassung.

Diebstahl in der Firma betrifft nicht nur bewegliches Firmenmaterial wie Ausrüstung, Produktionsmaterial oder Geld bzw. Geldwerte, sondern auch Arbeitszeit und Spesen. Beim sogenannten Arbeitszeitklau werden Arbeitszeiten ausgewiesen, die nie geleistet wurden. Da Arbeitszeit einen Geldwert hinterlegt hat, nämlich den Lohn, wird die Firma hier sehr wohl bestohlen. Gleich verhält es sich mit Spesen: Werden hier Dinge abgerechnet, die in keinem Zusammenhang mit der Arbeit stehen, dann befinden wir uns im qualifizierten Diebstahlsbereich, dem Betrug.

Während die obgenannten Fälle einen Vorsatz brauchen, also ein Handeln mit Wissen und Wollen, sind die folgenden Fälle schwieriger einzuordnen: Die Mitnahme von Gegenständen aus der Fundkiste oder einem Entsorgungsbehälter, der als solcher gekennzeichnet ist, oder der Verkauf von Gegenständen, nachdem die Firma neue ausgegeben hat. Dies sind ebenfalls Diebstähle, auch wenn der Dieb davon ausging, dass die Gegenstände vermeintlich keinen Besitzer mehr hatten. Denn die Gegenstände in der Fundkiste sind verlorengegangene Besitztümer, die darauf warten, dass der Besitzer sie abholen kommt. Die Gegenstände in den Entsorgungsbehältern warten auf die Entsorgungsfirma und könnten – je nachdem, um was es sich handelt – bereits in den Besitz der Entsorgungsfirma übergegangen sein und sind dann nicht herrenlos, also ohne Besitzer. Alte Firmenkleider oder sonstiges Firmenmaterial dürfen nur dann mitgenommen werden, wenn deutlich kommuniziert wurde, dass sie sonst vernichtet werden. Ansonsten gehören sie weiterhin der Firma. Auch wenn der «Dieb» hier über die Eigentumsverhältnisse im Irrtum war, haben diese Fälle arbeits- und strafrechtliche Konsequenzen.

Wer sich nicht sicher ist, wem etwas gehört, lässt also besser die Finger davon. Diebstahl ist nicht nur ärgerlich, sondern hat auch Konsequenzen, die der Wert des Gegenstandes wohl kaum aufwiegen kann.

Rechtsschutzteam SEV
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