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Der Wille fand auch einen Weg

Ein Mann türkischer Herkunft, nennen wir ihn Berkan, war mit 17 Jahren zur SBB gekommen und hatte die Ausbildung als Rangierer gemacht. Er war bei Kollegen und Vorgesetzten geschätzt und entwickelte sich weiter; mit 35 Jahren wurde er Rangierlokführer. Doch vier Jahre später der Schock: Mit Herzbeschwerden ging er zum Arzt; es wurden zwei Operationen nötig, verbunden mit langer Rekonvaleszenz, vor allem aber mit Auflagen bezüglich Arbeit. Wegen Medikamenten, die er einnehmen musste, war die Arbeit im Sicherheitsbereich nicht mehr möglich, aber für Berkan gab es dennoch nur ein Ziel: Er wollte wieder als Rangierlokführer arbeiten.

SEV-Mitglied von Anfang an, wandte er sich an den Rechtsschutz, als nach einem Jahr die Gefahr auftauchte, dass nach einem weiteren Jahr die Kündigung wegen Untauglichkeit erfolgen würde. Losgelöst von seiner Tätigkeit galt Berkan zu diesem Zeitpunkt bereits wieder als voll arbeitsfähig – aber eben nicht im angestammten Beruf.

Die SBB sagte ihm Unterstützung zu, hätte allerdings gerne gesehen, dass er sich auch ausserhalb der Bahn umsehen würde; eine Umschulung mit IV-Unterstützung stand auch zur Diskussion. Doch der Eisenbahner wollte ein Eisenbahner bleiben und war bereit, bei der SBB jede andere geeignete Arbeit anzunehmen. Letztlich kam es zu einer Anstellung als Reiniger; die Lohneinbusse, die mit dieser Umstellung verbunden war, wurde durch eine Teilinvalidenrente weitgehend abgedeckt. Doch der Körper war der neuen Belastung nicht gewachsen: Berkan fiel wieder aus. Neue Untersuchungen zeigten, dass ihm die schwere Arbeit nicht zuzumuten war. Erneut begann die Zweijahresfrist zu laufen, erneut kümmerten sich SBB und SEV zusammen mit dem inzwischen etwas entmutigten Mann um Lösungen. Und sein persönliches Ziel war unverändert: Er wollte wieder als Rangierlokführer arbeiten. Obwohl ihm niemand Hoffnung machte, dass dieses Ziel innert der Frist zu erreichen war, hielt er hartnäckig daran fest.

Sein Rücken erholte sich, auch sein Herz war wieder intakt, und schliesslich gaben alle Ärzte grünes Licht. Was nun fehlte, war die passende Stelle. Aufgrund betrieblicher Veränderungen bestand in seiner Region kein Bedarf nach Rangierlokführern. Also akzeptierte Berkan eine Anstellung als Rangierspezialist, absolvierte erneut die Prüfung für Rangierfahrten und ging zur Arbeit.

Als sich das SEV-Rechtsschutzteam vor einigen Wochen erkundigte, wie es laufe, kam die unerwartete und umso erfreulichere Antwort: Berkan konnte aufgrund seiner langjährigen Erfahrung im Rangierbetrieb sehr schnell wieder zusätzliche Aufgaben übernehmen. Seit einiger Zeit ist er fast ausschliesslich auf der Rangierlok tätig.

Das hartnäckige Dranbleiben des Mitarbeiters selbst, die Unterstützung durch den SEV, aber auch die Geduld des ärztlichen Dienstes haben zu einem Happy-End geführt, das in diesem Fall alles andere als selbstverständlich war.

Rechtsschutzteam SEV