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Lohnverhandlungen

BLS: akzeptables Resultat in schwierigem Umfeld

Die Sozialpartner haben sich geeinigt: Die BLS-Mitarbeitenden erhalten ab 2019 mehr Lohn. Sie müssen zwar – wie in den Jahren zuvor – auf eine generelle Lohnerhöhung verzichten, werden aber bei den Sozialversicherungsabgaben entlastet und profitieren von einer einmaligen Besserverzinsung ihrer PK-Altersguthaben. Unter den aktuellen Umständen ist das Resultat für den SEV akzeptabel.

Trotz einiger Baustellen: Die Sozialpartner haben sich geeinigt.

Der SEV hatte zu Beginn der Verhandlungen den vollen Teuerungsausgleich für alle Mitarbeitenden gefordert. Die BLS wollte jedoch einmal mehr nicht auf generelle Lohnerhöhungen eintreten. Der Zeitpunkt der Verhandlungen fiel unmittelbar mit dem von der BLS angekündigten Sparprogramm «Best Way» zusammen, was die Ausgangslage veränderte. «Die Kommunikation über massive Sparmassnahmen nur zwei Tage vor dem ersten Verhandlungstermin kann kein Zufall sein, davon sind wir nach wie vor überzeugt», kritisiert SEV-Gewerkschaftssekretär Michael Buletti, Leiter der Verhandlungsdelegation der Gewerkschaften. «Diese Tatsache und das aktuell schwierige Marktumfeld haben die Verhandlungen massiv erschwert.»

Mehr Lohn für alle

Unter diesen Umständen ist das nun vorliegende Resultat aus Sicht SEV akzeptabel. Die BLS-Mitarbeitenden werden künftig mehr Lohn auf dem Konto haben, die Nettolöhne steigen um insgesamt 0,7%. Dazu profitieren sämtliche Mitarbeitende von einer einmaligen Besserverzinsung ihrer Altersguthaben. Diese Massnahme hat eine nachhaltige Wirkung, da mit Zins und Zinseszins der Betrag in Zukunft wächst.

«Im Raum stand auch die Anrufung eines Schiedsgerichts. Unter sorgfältiger Abwägung von Chancen und Risiken und nach intensiven Diskussionen innerhalb der GAV-Konferenz SEV haben wir uns aber schlussendlich gegen diese Option entschieden», so Buletti weiter.

Nach drei intensiven Verhandlungsrunden und angespannten Diskussionen haben sich die Sozialpartner schliesslich geeinigt.

Die Anpassungen im Detail

Krankentaggeld: Die BLS zahlt ab 1. Januar 2019 10% mehr (neu 60%) an die Krankentaggeldversicherung. Für die Arbeitnehmenden wird der Lohnabzug entsprechend reduziert.

Nichtberufsunfall: Die BLS übernimmt ab 1.Januar 2019 50% des Nichtbetriebsunfall-Beitrages. Bisher wurde dieser Beitrag zu 100% bei den Arbeitnehmenden in Abzug gebracht.

Pensionskasse: Die BLS verzinst einmalig die Altersguthaben der Mitarbeitenden bei der PK um 1% per Stichtag 31.12.2018, wobei diese Besserverzinsung aus gesetzlichen Gründen nicht auf ordentlichen Beiträgen und Zinsen des laufenden Jahres gewährt werden darf. Diese Massnahme entspricht 2,5% der Lohnsumme der BLS.

Lohnaufstieg: 0,9% der gesamten BLS-Lohnsumme wird für den altersbedingten Lohnaufstieg und weitere vereinbarte Aufstiege per 1. April 2019 eingesetzt.

Chantal Fischer
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«Best Way» – Sozialplanverhandlungen

Die BLS hat im November kommuniziert, dass sie im Rahmen ihres Sparprogramms «Best Way» bis 2023 bis zu 200 Vollzeitstellen abbauen will (SEV-Zeitung Nr. 17). Es ist davon auszugehen, dass dieser Abbau nicht nur durch natürliche Fluktuation und Pensionierungen erfolgen wird, sondern auch Kündigungen ausgesprochen werden. Der SEV kritisiert dies scharf. Um allfällige Kündigungen abzufedern, haben sich die Sozialpartner Mitte Dezember im Rahmen der bisher bekannten Informationen zu einer ersten Verhandlungsrunde für einen möglichen Sozialplan getroffen.