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BLS: Späte Wertschätzung für Stichkontrolleur/innen

Mitarbeitende der sporadischen Fahrausweiskontrolle haben jahrelang Aufgaben der Teamleitung übernommen. Jetzt gibt es ein Dankeschön dafür.

Die BLS kommt seit Wochen nicht mehr aus den Schlagzeilen raus: Subventionsaffäre, Personalabgänge, Fehlplanung bei der Lötschbergsanierung,... Auch der SEV hat sich letzthin oft kritisch geäussert. Er konnte in einem Gespräch mit der BLS seine Standpunkte vertreten und Forderungen wiederholen. Dank dem SEV dürfen sich zudem rund 70 Reisebegleiter/innen über einen finanziellen Zustupf freuen.

Jedes Team der sporadischen Fahrausweiskontrolle SPO (Stichkontrollen) hat in der Regel einen oder zwei Gruppenleiter, der oder die die Verantwortung für die Gruppe und gegenüber der Leitstelle, dem Vorgesetzten sowie in kritischen Fällen auch gegenüber der Polizei trägt. Diese/r Reisebegleiter/in mit Fachverantwortung ist gehaltsmässig höher eingestuft als die übrigen Reisebegleitenden der SPO.

Seit 2010 kam es offenbar immer wieder vor, dass aufgrund von Abwesenheiten ein anderes Teammitglied die Aufgaben des Gruppenleiters übernehmen musste, ohne dafür eine finanzielle Vergütung zu erhalten. Im Rahmen der Bereinigung der Funktionslandschaft hat der SEV das Thema angesprochen und gefordert, dass betroffene Mitarbeitende rückwirkend eine Entschädigung für ihre Einsätze erhalten.

Erfolg dank Effort des SEV

In den gut zwei Jahren, in denen die BLS immer beteuert hat, das Problem zu kennen und mit einer Neuorganisation zu lösen, hat der SEV hartnäckig an seiner Forderung festgehalten. Diesen Oktober konnte er nun zusammen mit der BLS eine pragmatische Lösung verabschieden: Die rund 70 betroffenen Reisebegleitenden werden demnach eine Rückvergütung im Rahmen von 100 bis 2000 Franken erhalten, je nach Anzahl ihrer Einsätze als Gruppenleiter/in. Berücksichtigt werden können die fünf letzten Jahre. «Auch wenn der finanzielle Zustupf nicht für alle gleichermassen bedeutend ist, so erhält das Zugpersonal damit endlich die schon längst fällige Wertschätzung für seine flexiblen Einsätze», beurteilt der zuständige SEV-Gewerkschaftssekretär Stefan Marti den Ausgang dieser Geschichte. «Da nun genügend Gruppenleiter/innen gewählt und ausgebildet sind, sollte uns das Problem künftig nicht mehr beschäftigen», hofft Stefan Marti. Ebenfalls diskutiert wurde in diesem Kontext, dass bei Ausschreibungen für Reisebegleitende mit Fachverantwortung auf Vollzeitpensen gesetzt wurde. Damit hat die BLS den Bewerbungskreis stark eingeschränkt und Teilzeitmitarbeitende, namentlich viele Frauen, ausgegrenzt. Die BLS hat die Ungleichbehandlung erkannt und wird in künftigen Ausschreibungen für besagte Funktion wenn immer möglich auf eine Prozentangabe verzichten.

Weitere Baustellen bleiben

Nachdem der SEV in den vorgezogenen Lohnverhandlungen im Juli bei der BLS wiederholt keinen Verhandlungsspielraum festgestellt hat, und weil auch weitere Themen wie die Subventionsaffäre und damit verbundene Abgänge in der Geschäftsleitung oder die Lötschbergbaustelle (siehe Kasten) das Verhältnis trübten, verlangte der SEV eine Aussprache mit der Spitze der BLS. CEO Dirk Stahl und der Leiter Personal, Horst Johner, stellten sich schliesslich Anfang November unseren Fragen und Kritikpunkten. Bedauerlicherweise hat sich niemand vom Verwaltungsrat zur Verfügung gestellt.

Der SEV verlangte von der BLS unter anderem Klarheit, wie sie in Zukunft die Sozialpartnerschaft leben will. «Das Gespräch verlief offen und konstruktiv. Die BLS hat sich dazu bekannt, uns und die anderen Sozialpartner künftig enger in Entscheidungen einzubeziehen, wo immer dies möglich ist», betont SEV-Gewerkschaftssekretär Michael Buletti.

Klare Forderungen formuliert

Der SEV hat die Gelegenheit genutzt und den Vertretern der BLS gegenüber unmissverständlich die schon mehrfach gestellten Forderungen wiederholt:

  • «Best Way»: sofortiger Stopp aller personalrelevanten Massnahmen.
  • Keine Sparübungen beim Personal aufgrund von Nachzahlungen infolge der Subventionsaffäre.
  • Keine Auszahlung der Boni für die Geschäftsleitung.
  • Verzicht auf die Lohnfortzahlung für den abgetretenen CEO.
  • Keine Auslagerungsprojekte ohne GAV und auf keinen Fall ohne Einbezug des SEV.

«Wir sind vorsichtig optimistisch, dass sich die personellen Führungswechsel auch in positivem Sinne auf unsere Sozialpartnerschaft auswirken werden», schliesst Michael Buletti.

Am 18. November hat ausserdem ein Gespräch mit dem Leiter der BLS-Schifffahrt, Claude Merlach, zum Auslagerungsprojekt «Navigo» stattgefunden. Die Schifffahrt soll in eine Tochtergesellschaft ausgelagert werden. Geht es nach der BLS, wird das betroffene Personal künftig nicht mehr dem GAV BLS unterstehen, sondern einem einseitig erlassenen Personalreglement. Der SEV wird seine Mitglieder bei der BLS-Schifffahrt Anfang Dezember dazu abholen.

Chantal Fischer
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Versammlungen online

Trotz der aktuell schwierigen Lage ist es dem SEV ein grosses Anliegen, Kontakt zu seinen Mitgliedern zu halten und ihre Anliegen aufzunehmen. In diesem Sinne hat sich der Zentralvorstand VPT / LPV BLS am 10. November online via Zoom über die aktuellen BLS-Themen ausgetauscht.

Nur einen Tag später fand die Hauptversammlung des VPT-BLS – ebenfalls online – statt. Neben der Diskussion aktueller Themen behandelten die Delegierten die statutarischen Geschäfte. Die HV wählte ausserdem Daniel Eggenberger in den Vorstand. Er übernimmt die Rolle des Kassiers und löst damit Ueli BIeri ab, dem sein Einsatz verdankt wurde.


Baustelle Lötschberg

Die Sanierung des Lötschbergtunnels ist ins Wanken geraten, weil der damit beauftragte Baukonzern Marti hohe Mehrkosten in zweistelliger Millionenhöhe bei der BLS einfordert. Hauptgrund dafür sei, dass wesentlich mehr Gleisaushub abgeführt und Beton für die neue Fahrbahn eingebaut werden müsse als von Marti einberechnet. Die BLS will die Mehrkosten für das Bauprojekt so tief wie möglich halten und das Projekt redimensionieren. Das letzte Wort hat das Bundesamt für Verkehr.

Der Fall wurde publik, nachdem ein Mitarbeiter oder eine Mitarbeiterin der BLS den Medien interne Dokumente zugespielt hatte. Das Unternehmen hat mit Unverständnis reagiert und stellt der betreffenden Person ein Ultimatum. Im Intranet weist die BLS darauf hin, dass sie mittels Datenanalyse den «Personenkreis eingrenzen» kann, «von dem aus die Dokumente an die Medien gelangten».

Der SEV kann sich zu diesem Vorgehen nicht äussern, solange er nicht alle wesentlichen Fakten kennt. Dazu gehört auch der Grund für das Handeln der oder des Mitarbeitenden.