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Abstimmungen 3. März 2024

Achtung, Verwechslungsgefahr

Am 3. März stimmen wir über zwei Vorlagen ab, welche die Zukunft der AHV betreffen. Der SEV sagt Ja zur 13. AHV-Rente und Nein zur Renteninitiative. Die beiden Vorlagen verfolgen zwei völlig unterschiedliche Ansätze. Bitte nicht verwechseln.

Die Nervosität bei der Gegnerschaft der 13. AHV-Rente steigt, weil die Umfragewerte für die Initiative hoch sind. Deshalb kämpft sie im Moment mit Scheinargumenten gegen die 13. AHV und schafft Verwirrung. Wir stimmen nämlich auch über die Renteninitiative der Jungfreisinnigen ab, die unseren Interessen widerspricht.

Scheinargumente

Die Gegnerschaft der 13. AHV-Rente behauptet, den Rentnerinnen und Rentnern gehe es gut und nur die wenigsten seien auf die AHV angewiesen. Die Fakten zeichnen ein anderes Bild: Die letzte umfassende Erhebung der wirtschaftlichen Lage von Rentnerinnen und Rentnern stammt aus dem Jahr 2015. Sie zeigt: Vor fast einem Jahrzehnt lebten nur vier von zehn Rentnerhaushalten in soliden finanziellen Verhältnissen. Fast ein Viertel der Rentnerhaushalte befand sich in einer prekären finanziellen Situation. Sie bezogen ihr Einkommen fast ausschliesslich aus der 1. Säule und hatten kaum Renten aus der Pensionskasse.

Seither hat sich die finanzielle Situation zusätzlich verschlechtert. Vergleicht man die Entwicklung der durchschnittlichen Renten mit jener der Löhne, zeigt sich, dass es seit 2015 zu einem deutlichen Einbruch der sogenannten Ersatzquote gekommen ist. Diese Quote ist eine wichtige Grösse, um die wirtschaftliche Lage der Rentnerinnen und Rentner zu beurteilen. Sie zeigt das Verhältnis der Rente zum letzten Lohn an. Diese Entwicklung ist schon seit über 20 Jahren im Gange und wird immer verheerender.

Sie ist auf zwei Ursachen zurückzuführen: Erstens verliert die gesetzliche Vorsorge immer mehr an Wert. Auch wenn eine Person ihr ganzes Erwerbsleben ohne Lücken in die AHV einzahlt, reicht die AHV-Rente immer weniger zum Leben. Das widerspricht dem Bundesverfassungsartikel 112, Abs. 2, Lit. b: «Die Renten haben den Existenzbedarf angemessen zu decken.» Zweitens sind die Pensionskassenrenten seit über einem Jahrzehnt im Sinkflug. Die mittlere Rente der Personen, die 2022 in Rente gingen, betrug 3525 Franken pro Monat – AHV- und BVG-Renten zusammen. Gerade in den letzten Jahren sind die Pensionskassenrenten regelrecht geschmolzen. Die Renten waren noch nie so tief wie heute.

Ergänzungsleistungen

Der Bundesrat und die Parlamentsmehrheit argumentiert gegen die 13. AHV unter anderem damit, man solle lieber Rentnerinnen und Rentnern mit tiefen Einkommen gezielt helfen, zum Beispiel mit Ergänzungsleistungen (EL). Das ist scheinheilig, denn das Parlament hat bei der Reform der EL genau das Gegenteil getan. Viele Bezügerinnen und Bezüger von EL stehen seit Anfang Jahr schlechter da. Denn ab 2024 greifen die vom Parlament beschlossenen Kürzungen bei den EL in vollem Umfang. Für Personen, die bereits vor 2021 EL bezogen, galt eine Übergangsfrist: Falls die Reform für sie zu niedrigeren EL führte, behielten sie drei Jahre lang ihre bisherigen Ansprüche. Diese Frist endete im Dezember 2023. Für Betroffene wird die Situation im aktuellen Umfeld noch schwieriger, denn die Kürzungen treffen genau dort, wo die Preise rapide steigen: bei den Krankenkassenprämien und den Mieten.

Gefährliche Renteninitiative

Das Hauptargument der Gegnerschaft der 13. AHV-Rente ist die Finanzierbarkeit. Die AHV wird oft kaputt geredet. Das hat die Gegnerschaft schon getan, als die AHV eingeführt wurde. Schon damals wurde behauptet, die AHV werde innert kürzester Zeit bankrottgehen. Das Gegenteil ist heute der Fall. Die AHV ist solid. Trotzdem behaupten die Jungfreisinnigen, die FDP und die SVP, es brauche eine Erhöhung des Rentenalters, um die Altersvorsorge zu retten. Mit der Renteninitiative wollen sie in zwei Schritten das Rentenalter zunächst auf 66 Jahre anheben und dann an die Lebenserwartung koppeln. Das ist ein radikaler Rentenabbau, der Normalverdienende bestraft: Sie sollen noch länger arbeiten und mit noch tieferen Renten durchkommen müssen – während sich Gutverdienende weiterhin eine Frühpensionierung leisten können. Selbst die Frühpensionierungen für Personen in harten Jobs werden durch diese Initiative gefährdet. Hinzu kommt: Wer heute älter ist als 55, wird als Erste oder als Erster entlassen – und hat dann Mühe, einen neuen Job zu finden.

Deshalb müssen wir genauso überzeugt Nein zur Renteninitiative sagen, wie wir Ja zur 13. AHV stimmen.

Michael Spahr/SGB
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Die 13. AHV-Rente ist tragbar

Die 13. AHV-Rente führt nicht zu viel höheren Sozialbeiträgen, wie dies die Gegner:innen behaupten. Warum?

  • Die AHV ist gut finanziert: Sie hat letztes Jahr einen Überschuss von mehr als 3 Milliarden Franken gemacht, und auch in den nächsten Jahren sind Überschüsse zu erwarten. Weil wir mehr Mehrwertsteuer zahlen und das Frauenrentenalter erhöht wurde. Der Bund rechnet 2030 mit einem Stand des AHV-Fonds von 67,5 Mrd. Franken. Zudem gehen ab 2029 wieder weniger 65-Jährige in Pension.
  • Mittelfristig braucht es für die 13. AHV-Rente eine Zusatzfinanzierung von je 0,4 Beitragsprozenten für Arbeitgeber und Arbeitnehmende. Doch das werden wir kaum spüren, denn die Sozialabgaben insgesamt werden damit im Vergleich zu früher nicht steigen. Sie sind in letzter Zeit spürbar gesunken. Die Prämien der Unfallversicherung gingen zurück, weil es weniger Unfälle gibt. Das dürfte sich fortsetzen. Die Arbeitslosenbeiträge sinken, weil es weniger Arbeitslose gibt. Das Solidaritätsprozent für die hohen Löhne ist auf 2023 weggefallen, und in ein paar Jahren dürfte es eine weitere Senkung um ca. 0,3 Lohnprozente geben. Weil wir weniger Kinder haben, sinken auch die Familienzulagen. Die Sozialversicherungsstatistik des Bundes zeigt zudem, dass auch die Beiträge an die 2. Säule sanken. Die Zusatzfinanzierung für die 13. AHV-Rente gleicht höchstens diese Senkungen wieder aus. 

SGB

Siehe SGB-Medienkonferenz vom 7. Februar, "Die 13. AHV-Rente: preisgünstig, zielorientiert und realisierbar", mit Fakten-Check-Unterlagen zur AHV