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Häufig gestellte Fragen zum Arztzeugnis

Lohn gegen Arbeit: Dieser Grundsatz erfährt seine Ausnahme, wenn Mitarbeitende krankheitsbedingt ausfallen. Entsprechend werfen Krankschreibungen immer wieder Fragen auf, die an den SEV-Berufsrechtsschutz gestellt werden. Die fünf häufigsten Fragen haben wir zusammengestellt.

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Während meiner Erkrankung bin ich unerreichbar, oder nicht?

Nicht ganz: Ein Lebenszeichen sollte Sie schon geben. Ihr Arbeitgeber organisiert den Betrieb und die Arbeitsabläufe. Er ist auf gewisse Informationen von Ihnen angewiesen, namentlich zu wie viel Prozent Sie nicht mehr arbeiten können und seit wann dieser Zustand besteht bzw. noch andauern wird.

Damit ist auch gesagt, dass Ihren Arbeitgeber nur Ihre Arbeits(un)fähigkeit zu interessieren hat und nicht Ihre Krankheit. Fragen zu Letzterem müssen Sie daher nicht beantworten.

In diesem Sinne sind Sie gut beraten, Ihren Arbeitgeber so rasch als möglich zu informieren. Teilen Sie Ihrem Arbeitgeber nicht nur Ihren Arbeitsausfall mit, sondern auch wie und wann Sie in dieser Zeit zu erreichen sind. Wenn Ihnen persönliche Anrufe oder Besuche von Vorgesetzten zuwider sind, teilen Sie ihm bzw. ihr mit, dass Sie das nicht wünschen.

Ab wann muss ich ein Arztzeugnis einreichen?

Meist wird im Vertrag oder im Personalreglement geregelt, ab wann ein Arztzeugnis einzureichen ist. Wenn das nicht der Fall ist, wird ein Arztzeugnis üblicherweise nach drei oder vier Abwesenheitstagen verlangt. Es kann aber vorkommen, dass Ihr Arbeitgeber explizit das Arztzeugnis ab dem ersten Krankheitstag einfordert. Das ist zulässig. Oftmals kommt das vor, wenn aufgrund vermehrter Absenzen der Arbeitgeber allen Grund zu Zweifeln hat.

Nicht zulässig ist hingegen, wenn Ihr Arbeitgeber Wochen oder Monate nach der Absenz plötzlich auf die Idee kommt, ein Arztzeugnis zu verlangen.

Vermeiden Sie rückdatierte Arztzeugnisse! Solche Arztzeugnisse sind unglaubwürdig und erfüllen unter Umständen den Tatbestand der Falschbeurkundung. Wo kein Arzt in der Nähe ist oder ein Arzttermin sich nicht gleich einrichten lässt, informieren Sie Ihren Arbeitgeber entsprechend und suchen mit ihm nach einer Lösung, um die Krankschreibung sicherzustellen.

Darf ich wegen dem Arztzeugnis das Haus nicht mehr verlassen?

Grundsätzlich sollten Sie Ihren Heilungsprozess weder behindern noch verzögern. Das heisst aber nicht, dass Sie tagelang ans Bett gebunden sein müssen. Ihr Arztzeugnis bezieht sich nur auf Ihre Berufstätigkeit. Es ist Ihnen unbenommen, Ihren Tagesaktivitäten nachzugehen, sofern diese keinen (negativen) Einfluss auf Ihre Genesung haben.

Darf ich wegen dem Arztzeugnis nicht mehr in die Ferien gehen?

Grundsätzlich schliessen sich Krankheit und Ferien aus. Denn wer krank ist, erholt sich in der Regel nicht. Wenn Sie trotz Krankschreibung Ihre bereits gebuchten Ferien nehmen wollen, brauchen Sie nicht nur ein Arztzeugnis, sondern auch ein Ferienfähigkeitszeugnis. Es reicht, wenn Ihr Arzt im jeweiligen Arztzeugnis Ihre Ferienfähigkeit bestätigt. Ihr Arbeitgeber kann dann davon ausgehen, dass Sie sich trotz Krankschreibung dennoch erholen können, und bucht Ihnen die Ferienzeit entsprechend als Ferientage ab und nicht als Krankheitstage.

Achtung: Ferienfähig ist man entweder ganz oder gar nicht. Ein Zeugnis, das eine teilweise Ferienfähigkeit ausstellt, ist nicht zulässig.

Meine Vorgesetzte glaubt mir nicht, dass ich krank bin. Wie kann ich es ihr beweisen?

Sie beweisen nicht Ihre Krankheit, sondern Ihre Arbeitsunfähigkeit. Das Arztzeugnis ist diesbezüglich nicht die einzige, aber doch die beste Möglichkeit hierzu. Mit dem Arztzeugnis haben Sie eine Urkunde, welche von einer medizinischen Fachperson ausgestellt wird. Das hat also eine Aussage- und Überzeugungskraft.

Sofern Ihr Arbeitgeber sich vom Arztzeugnis nicht überzeugen lässt, kann er eine Untersuchung bei seinem Vertrauensarzt oder bei einer Ärztin seiner Wahl anordnen. Die Kosten hierfür trägt er selbst.

Wie glaubwürdig Ihr Arztzeugnis ist, liegt aber ein Stück weit auch an Ihnen. Sie sind loyal und wollen möglichst bald wieder arbeiten? Das ist lobenswert. Aber deswegen müssen Sie nicht gleich Ihr Arztzeugnis widerlegen und trotzdem zur Arbeit kommen – auch nicht stundenweise! Ihr Arbeitgeber ist aufgrund seiner Fürsorgepflicht gehalten, sich an das Arztzeugnis zu halten. Hier gilt es standhaft zu bleiben und sich nicht breitschlagen zu lassen. Verweisen Sie einfach auf das Arztzeugnis.

Rechtsschutzteam SEV
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