BLS-Beteiligungsgesetz: Fokus auf das Personal
Die Beziehung zwischen dem Kanton Bern als Mehrheitseigner und der BLS AG soll neu gesetzlich geregelt werden. Der SEV begrüsst die Schaffung eines Beteiligungsgesetzes, dessen Vernehmlassung am 12. Juni endete. Der SEV als grösster Sozialpartner der BLS hat die Gelegenheit wahrgenommen und die wichtigsten Anliegen des Personals deponiert.
Besonders nach den Unstimmigkeiten in den vergangenen Jahren ist es für den SEV schwer nachvollziehbar, dass das Personal weder in den Erläuterungen zum Gesetz noch im Gesetz selber Erwähnung und Eingang findet. Der SEV fordert in seiner Vernehmlassungsantwort deshalb drei Massnahmen, die für die Wertschätzung des Personals angezeigt sind:
1. Eine Vertretung des Personals im Verwaltungsrat BLS: Der SEV will eine Diskussion zur Vertretung des Personals im Verwaltungsrat der BLS anstossen. Diese ist ein wichtiger Schritt mit grosser Signalwirkung für die Angestellten, und keine Ausnahme. So sind beispielsweise bei der SBB die beiden Sitze des Personals im Verwaltungsrat im SBB-Gesetz geregelt.
2. Eine GAV-Pflicht für die BLS: Der SEV regt an, dass der Kanton die BLS AG im neuen Gesetz dazu verpflichtet, auch künftig einen GAV abzuschliessen. Der GAV ist ein wichtiger Pfeiler, wenn es um die Attraktivität als Arbeitgeberin geht.
3. Keine Lohnexzesse der Führungsriege: Der Kanton Bern als Mehrheitseigner muss auf ein ausgewogenes Lohngefüge des Personals achten. Löhne und Vergütungen müssen in einem angemessenen Verhältnis zu Aufgabe und Verantwortung stehen und dürfen keine übermässigen Unterschiede aufweisen. Lohnexzesse gilt es zu verhindern, auch mit einem entsprechenden Eintrag im neuen Gesetz.
«Die BLS muss sich für die zukünftigen Herausforderungen rüsten und eine attraktive Arbeitgeberin bleiben. Unsere Eingaben zum neuen Gesetz tragen dazu bei. Eine offene Diskussion über eine Personalvertretung im Verwaltungsrat ist nun angezeigt», betont die zuständige SEV-Gewerkschaftssekretärin Katrin Leuenberger. Der SEV wird die Behandlung des Beteiligungsgesetzes durch die Instanzen weiterverfolgen und hofft, dass die berechtigten Anliegen des Personals damit aufs Tapet kommen.
Chantal Fischer
Antwort des SEV
Lies die ausführliche Vernehmlassungsantwort des SEV zum BLS-Beteiligungsgesetz unter sev-online.ch/vernehmlassungsantwort-beteiligungsgesetz.