Sozialplan BLS: Schutz für Ältere
Die Verhandlungen waren intensiv und nicht immer einfach. Doch die Geduld hat sich gelohnt: Der Sozialplan für das BLS-Sparprojekt «Best Way» bietet von einer Kündigung betroffenen Mitarbeitenden angemessene Massnahmen.
Die Verhandlungen wurden im Dezember letzten Jahres aufgenommen und konnten nun nach zwei intensiven Monaten mit einem akzeptablen Resultat abgeschlossen werden. «Dank unserer Hartnäckigkeit konnten wir Massnahmen erkämpfen, die insbesondere ältere und langjährige Mitarbeitende der BLS schützen», betont SEV-Gewerkschaftssekretär Michael Buletti. «Die Thematik der Über-50-Jährigen war denn auch der grösste Streitpunkt der Diskussionen.»
Grundsätzlich bemüht sich die BLS, betroffenen Mitarbeitenden wo immer möglich eine zumutbare Stelle innerhalb des Unternehmens anzubieten. Für die Definition der Zumutbarkeit werden die bisherige Tätigkeit, der aktuelle Beschäftigungsgrad, die Arbeitsmarktfähigkeit und das Alter, aber auch der bisherige Lohn berücksichtigt. Die BLS unterstützt die Betroffenen zudem bei der Stellensuche und Neuorientierung.
Die Massnahmen im Detail:
Vom Abbau betroffene Mitarbeitende haben ab dem 50. Altersjahr bei Eignung die Möglichkeit, einen Lehrabschluss in einer neuen Funktion nachzuholen, der es ihnen erlaubt, bei der BLS weiterzuarbeiten.
Mitarbeitende im Alter von 56 und 57 Jahren und mindestens 20 Dienstjahren bei der BLS können wählen zwischen einem internen zumutbaren Stellenangebot und einem Outplacement (professionelle externe Unterstützung zur beruflichen Neuorientierung).
Mitarbeitende ab dem 58. Altersjahr werden für vier Jahre, beziehungsweise bis 63 bei der BLS weiterbeschäftigt.
Bei Auflösung des Arbeitsverhältnisses steht ein maximales Kostendach für diverse Leistungen zur Verfügung. Der Leistungsumfang bemisst sich aufgrund des Alters und der Anstellungsdauer bei der BLS.
Das Kostendach kann in Form einer Verlängerung der Kündigungsfrist gewährt werden und dient beispielsweise der Stellensuche.
Das Kostendach kann auf Wunsch auch für Aus- und Weiterbildungsmassnahmen verwendet werden.
Das zur Verfügung stehende Kostendach kann dem Mitarbeiter oder der Mitarbeiterin auf Wunsch zur Hälfte ausbezahlt werden.
Mitarbeitende, die in die Selbstständigkeit übertreten wollen, können sich auf Gesuch den gesamten Betrag auszahlen lassen.
Härtefälle unterstützen
Während der Dauer des Sozialplans wird eine Paritätische Kommission eingesetzt, bestehend aus drei Vertretern beider Parteien (Verhandlungsgemeinschaft und BLS). Die Kommission kann in Härtefällen von den Bestimmungen des Sozialplans abweichen und bei Bedarf zusätzliche finanzielle Beiträge sprechen.
Die BLS hat sich dazu verpflichtet, dass der nun vorliegende Sozialplan für allfällige weitere Kündigungen, die bis Ende 2023 aus wirtschaftlichen Gründen erfolgen, zur Anwendung kommt.
Chantal Fischer
Der falsche Weg
Edito von Barbara Spalinger, Vizepräsidentin SEV
Jetzt ist es heraus: Die BLS konkretisiert, was sie im November 2018 bereits angekündigt hat: Sie baut im grossen Stil Arbeitsplätze ab! Das Sparprojekt nennt sich wohlklingend «Best Way». Fürs Personal ist es wohl kaum der beste Weg. Denn die BLS setzt damit nur auf ihre Wettbewerbsfähigkeit, die sie massgeblich selber herbeigestritten hat. Der SEV kritisiert seit langem, dass die BLS ungeachtet des Flurschadens, den sie für das gesamte öV-System Schweiz anrichtet, einen Markt herbeizwingen will, den näher besehen niemand braucht. Das BAV hat mit seiner unseligen Vision von 2014 massgeblich dazu beigetragen. Letztlich aber geht es um einen Glaubenskrieg mit beträchtlichen Risiken, den die BLS mit angezettelt hat.
Der konkrete Plan: bis zu 45 Kündigungen innerhalb von fünf Jahren. Da erstaunt es schon ein wenig, dass es der BLS bei über 3000 Beschäftigten nicht möglich sein soll, in diesem langen Zeitraum sozialverträglich und ohne Entlassungen Stellenprozente abzubauen.
Der SEV hat mit der BLS Sozialplanverhandlungen geführt. Es gab zähe Diskussionen, viel Wille, diese 45 Kündigungen zu vermeiden, war nicht zu spüren. Unser Fokus lag beim Schutz von älteren und langjährigen Mitarbeitenden. Mit einem Kündigungsschutz ab 56 Jahren (und mindestens 20 Dienstjahren) sowie weiteren Massnahmen für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ab 50 haben wir unser Kernanliegen in den Verhandlungen aber doch umsetzen können.
Dennoch ist vorauszusehen, dass es bei diesem Abbau und trotz Sozialplan Härtefälle geben wird. Der SEV wird sich mit allen Mitteln für seine Mitglieder einsetzen. Auch für diejenigen, die bei der BLS verbleiben. Denn durch den geplanten Abbau von total 170 Vollzeitstellen wird sich der Druck auf das restliche Personal weiter verstärken. Für die BLS heisst das «Optimierung». Für die Mitarbeitenden heisst das steigende Belastung. Ob dies den Kundinnen und Kunden dient, darf bezweifelt werden. Denn unter dem Stichwort «Kräfte bündeln» werden beispielsweise Reisezentren geschlossen. Das ist in erster Linie Serviceabbau und nichts weiter.
Der Wegfall einer Dienstleistung, die im Rahmen des Service public erbracht wird, beschädigt letztlich auch diesen. Dies betrifft nicht nur die BLS, sondern auch die SBB. Die Verantwortlichen tun gut daran, ihre Prognosen über die Mobilität der Zukunft auch auf diesen Aspekt zu richten.
Kommentare
Etter Robert 21/02/2019 09:57:42
Alte Eisenbahner gibt es bei der BLS wirklich fast keine mehr und darum haben die Oberen derart leichtes Spiel mit solchen brutalen Massnahmen. Die "Oberen" bleiben eh nur 5 Jahre, schauen sich nach einer noch besseren Anstellung um, sind aber mitschuldig an dieser Misere. Fatal auch, wenn sich jemand für einen % zutualen Job einstellen lässt und dann plötzlich nun ins soziale Netz fällt.