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Zugpersonal SBB

Neue BAR ab 10. Dezember

Der SEV-ZPV und das Verkehrsmanagement des Personenverkehrs SBB haben die bereichsspezifische Arbeitszeitregelung für das Zugpersonal überarbeitet. Die am 14. August unterzeichnete neue BAR gilt ab Fahrplanwechsel im Dezember und ist für das Personal insgesamt positiv ausgefallen.

Die neue BAR bringt dem Zugpersonal mehrere Verbesserungen.

Die SBB wollte vor allem über folgende Forderungen reden: Abschaffung der Freiwilligkeit der Nacht-S-Bahn-Leistungen für Über-55-Jährige: Diese Verschlechterung kam für den SEV-ZPV nicht infrage. Arbeitsbeginn nach arbeitsfreien Tagen und nach Ferien schon ab 04.30 Uhr statt ab 05.00 Uhr: Diese Forderung liess die SBB letztlich fallen. Ihre weitere Forderung, vor arbeitsfreien Tagen grundsätzlich bis 22.15 Uhr Touren einteilen zu können, und vor Ferien bis 21.15 Uhr, führte zu folgendem Kompromiss: Das Arbeitsende vor arbeitsfreien Tagen und Ferien erfolgt spätestens um 20.00 Uhr, aber im Rotationsmodell «Präferenz spät» kann vor arbeitsfreien Tagen bis 00.15 Uhr eingeteilt werden. Für alle andern Modelle gilt: Wenn Mitarbeitende einverstanden sind, können sie vor freien Tagen bis 22.15 Uhr arbeiten, und vor Ferien bis 21.15 Uhr. Zudem ist nach Ferien neu ein arbeitsfreier Sonntag garantiert.

Punktuelle Verlängerung der durchgehenden Arbeitszeit, mit folgendem Resultat: Neu kann im innerschweizerischen Verkehr bei Touren mit Zugvorbereitung (Feldübernahme und kommerzielle Inbetriebnahme von Zügen) eine durchgehende Arbeitszeit von über 41/2 Stunden bis maximal 5 Stunden eingeteilt werden, ohne bei den beteiligten Mitarbeitenden oder der Personalkommission ihre Zustimmung einzuholen. Jedoch hat der SEV-ZPV dazu Einschränkungen erwirkt (siehe Interview in der Box). Im grenzüberschreitenden Verkehr durfte die durchgehende Arbeitszeit bereits bisher ohne Zustimmung von Personal oder Peko bis 5 Stunden dauern.

Geben und Nehmen

Im Laufe der Verhandlungen rückte die Pausenregelung ins Zentrum. Der SEV-ZPV konnte erreichen, dass die Summe aller eingeteilten Pausen pro Arbeitsschicht neu auf 60 Minuten beschränkt ist. Wird mehr Pausenzeit eingeteilt, können die Mitarbeitenden während dieser Zeit nur mit ihrem Einverständnis zu dienstlichen Aufgaben beigezogen werden. Weiter hat der SEV-ZPV erreicht, dass Pausen ab der 61. Minute voll als Arbeitszeit bezahlt werden (ohne Anrechnung an die Höchstarbeitszeit; von 0.00 bis 5.00 Uhr kommen Nachtzuschläge und Zulagen dazu).

Im Gegenzug entfällt der bisherige Zeitzuschlag von 20 Minuten für Pausen zwischen 30 und 59 Minuten. Diese Änderung entspricht der Stossrichtung der laufenden Revision der Verordnung zum Arbeitszeitgesetz, die Zeitzuschläge für Pausen unter 60 Minuten zu streichen. Als einmalige Entschädigung erhält das Zugpersonal im Jahr 2018 einen zusätzlichen arbeitsfreien Tag.

Eine weitere Verbesserung besteht darin, dass Pausen für Hauptmahlzeiten – die wie bisher mindestens 40 Minuten dauern müssen – nach Möglichkeit in den Richtzeiten 11 bis 14 Uhr und 17 bis 20 Uhr einzuteilen sind. Und die Touren der «Präferenz früh» werden so angepasst, dass man damit die Jahresarbeitszeit erreicht, ohne Spätschichten leisten zu müssen.

Markus Fischer

Fünf Fragen an Andreas Menet, Zentralpräsident des Unterverbands des Zugpersonals (ZPV)

kontakt.sev: Was wird mit der neuen BAR für das Zugpersonal besser?

Andreas Menet.

Andreas Menet: Wir konnten einige Verbesserungen erreichen. Zum Beispiel wird der Sonntag nach den Ferien als frei garantiert und somit automatisch gewährt. Weiter ist nun bei den Präferenzen Früh- und Spätdienst eine Arbeitszeit von 8 Stunden 12 garantiert. Bisher hatten vor allem Mitarbeitende mit der Präferenz Frühdienst oft zu kurze Touren. Auch werden die Pausen neu schon ab 60 Minuten voll bezahlt, bisher erst ab 105 Minuten: ein beachtlicher Erfolg.

Wo hat der SEV-ZPV Zugeständnisse gemacht?
Vor allem beim Arbeitsende vor arbeitsfreien Tagen und bei der durchgehenden Arbeitszeit, um im Gegenzug pendente Begehren zu realisieren. Neu kann bei Feldübernahme und kommerzieller Inbetriebnahme von Zügen bis 5 Stunden lang durchgehend gearbeitet werden, wobei wir massive Einschränkungen einbauen konnten: Solche Touren dürfen höchstens 540 Minuten reine Arbeitszeit umfassen und müssen zwingend eine Pause von 60 Minuten aufweisen. Auch dürfen nicht zwei solche Touren aufeinander folgen. In der Jahresplanung sind 26 bis 30 solche Touren vorgesehen.

Wie ist die Gesamtbilanz für das Zugpersonal?
Das Resultat ist gesamtheitlich betrachtet positiv ausgefallen. Wir konnten einige Begehren berücksichtigen, die schon lange als Anträge an die Delegiertenversammlung ZPV pendent waren.

Wie hast du diese Verhandlungen erlebt?
Die Atmosphäre war positiv-kritisch. Beide Seiten wollten nicht wieder eine Situation wie 2015 erleben. Allerdings gab es nach der Einigung einen Moment, der die Diskussionen nochmals anregte und die Unterzeichnung der BAR beinahe unmöglich gemacht hätte. Mit einer Zusatzrunde konnten wir diese Differenzen jedoch ausräumen.

Nimmt der Druck auf das Zugpersonal zu?
Das neue Projekt «Zugbegleitung 2020» erhöht den Druck auf Veränderungen vor allem beim Berufsbild. Und bei einer Neuvergabe der Fernverkehrskonzessionen wären die Anstellungsverhältnisse eine riesige Herrausforderung.

Fragen: Fi; Foto: ma