Verspätung und Ausfall eines IC: Warum das Zug- und Lokpersonal fehlte

In einer Innerschweizer Zeitung erschien am 11. März ein Bericht mit dem Titel «Zug steckt im Bahnhof fest – kein Lokführer da». Gemeint ist der Intercity-Zug, der am Vortag Arth-Goldau um 16.15 Uhr Richtung Zürich hätte verlassen sollen. Doch noch eine halbe Stunde später stehen die Passagiere ratlos auf dem Perron, wie die Zeitung berichtet. «Auf der Anzeigetafel steht ‹unbestimmte Verspätung›. Vor 17 Uhr dann eine Durchsage über die Lautsprecher mit weiteren Infos: ‹Wegen fehlendem Zugspersonal hat der IC 2 nach Zürich Verspätung.› Kurz darauf traf ein Ersatzzug aus Luzern ein. Dass ein Zug wegen eines fehlenden Lokführers nicht weiterfahren kann, kommt relativ selten vor. Fakt war heute, dass der IC 2 bereits im Tessin fast eine halbe Stunde Verspätung hatte (Arbeitszeitproblem).»
Verkürzte Information wirft Fragen auf
Dass Kundeninformationen kurz gehalten und standardisiert werden müssen, ist verständlich, doch haben sie so den Nachteil, dass sie bei der Kundschaft Fragen zur Zuverlässigkeit des Personals aufwerfen können. Auf dem Perron wartende Reisende fragen sich wohl schon: «Was ist mit diesen Lokführern und Zugbegleiterinnen los? Hat sich da einer so kurzfristig krankgemeldet? Oder Dienst nach Vorschrift gemacht, weil er oder sie den Feierabend geniessen wollte? Und ich muss jetzt hier warten … Und warum hat schon im Tessin ein Zugbegleiter gefehlt und so den Zug verspätet?» Auch die Zeitung liess diese Fragen zuerst offen, weil wohl die Zeit zum Nachfragen fehlte, kam aber auf Anregung des SEV am 18. März auf die Hintergründe zurück.
Das Lok- und Zugpersonal trifft keine Schuld
Die Erklärung der SBB-Medienstelle zeigt, dass dem beteiligten Lok- und Zugpersonal wirklich nichts vorgeworfen werden kann: «Damit eine Doppeltraktion des Giruno durch den Gotthard-Basistunnel fahren kann, muss pro Zug ein:e Kundenbegleiter:in auf dem Zug sein. Ansonsten wird ein Teil geschlossen. Aufgrund der Stellwerkstörung in Giubiasco hat leider ein:e Kundenbegleiter:in gefehlt. Der Zug durfte erst abfahren, als beide Züge besetzt waren. Aufgrund der Verspätung hat der Lokführer bei der Ankunft in Arth-Goldau seine maximale Arbeitszeit gemäss Arbeitsrecht erreicht und durfte nicht mehr weiterfahren. Bei der SBB besteht hier aus Sicherheitsgründen Nulltoleranz. Der/die Lokführer:in darf den Zug verlassen, sobald dieser korrekt gesichert ist. Auch wenn der/die neue Lokführer:in noch nicht auf dem Zug ist. Die Sicherheit ist dabei immer gewährleistet. Leider unterlief ein Dispositionsfehler und es wurde nicht rechtzeitig ein:e Ersatzlokführer:in nach Arth-Goldau bestellt. Dies ist ein äusserst seltener Fehler und die SBB entschuldigt sich dafür.»
Anzufügen ist, dass die SBB in den letzten Jahren bei der Kundenbegleitung sehr erfolgreich alle Personalvorhaltungen (Reserven) an den einzelnen Standorten aus Spargründen abgeschafft hat, ebenso beim Lokpersonal, auch wegen Personalmangel. Das führt nun halt dazu, dass solche Situationen häufiger vorkommen.
Markus Fischer
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