BLS: Attraktivere Löhne im Gleisbau
Seit dem Fahrplanwechsel 2018/2019 unterstehen die Mitarbeitenden der BLS einem neuen GAV. Die Sozialpartner einigten sich Ende Mai 2018 nach vier Verhandlungsrunden. Eine der vereinbarten Massnahmen wird nun anfangs April vollständig umgesetzt.
Die GAV-Verhandlungen fanden im Zuge der Revision des Arbeitszeitgesetzes (AZG) und der entsprechenden Verordnung (AZGV) statt. Dem SEV war es in den Verhandlungen ein grosses Anliegen, dass das von den Änderungen betroffene Personal mindestens die Hälfte davon zurück erhält, was die BLS durch die Anpassungen infolge der Revision an Produktivität gewinnt. Eine Massnahme in diesem Sinne ist der schnellere Lohnaufstieg bei den Mitarbeitenden im Gleisbau.
Schwierige Rekrutierung
In den vergangenen Jahren wurde es für die BLS zunehmend schwieriger, junge ausgebildete Mitarbeitende im Gleisbau zu rekrutieren. Ein Lohnvergleich zeigte schliesslich, dass Mitarbeitende beim Gleisbau BLS konkurrenzfähige Löhne erhalten, wenn sie über 40 Jahre alt sind. Denn mit 40 Jahren haben sie im Lohnsystem der BLS das Lohnmaximum für ihre entsprechende Funktion erreicht.
Auf der anderen Seite bedeutet dies aber, dass die BLS jungen Mitarbeitenden wesentlich tiefere Einstiegslöhne bezahlt als die private Konkurrenz.
Der SEV hat sich im Rahmen der GAV-Verhandlungen 2018 stark dafür gemacht, dass dem jungen Gleisbaupersonal ein deutlich schnellerer Lohnanstieg gewährt wird. Damit soll schliesslich auch die Attraktivität der BLS in diesem Bereich stark erhöht werden.
Konkrete Ausgestaltung
Die Löhne für das Personal im Gleisbau werden im System übersteuert, bzw. überschrieben. Dies führt dazu, dass diese Mitarbeitenden (inkl. Vorarbeitende und Poliere) schneller – im Alter von 25 bis 28 Jahren – bereits den Lohn haben, den sie gemäss Lohnsystem mit 40 Jahren verdienen würden. Auch wenn sie damit ihr Lohnmaximum erreicht haben, profitieren sie selbstverständlich von allfälligen generellen Lohnmassnahmen.
Die Lohnerhöhung des Gleisbaupersonals fand in zwei Schritten statt. Die erste Hälfte per 1. Oktober 2018, die zweite per 1. April, zum Zeitpunkt der Lohnrunde.
Chantal Fischer