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SEV-Migrationstagung zum Schweizer Bürgerrecht

Einbürgerungsoffensive:«Bürgert euch ein!»

Ist das Schweizer Bürgerrecht ein Recht oder ein Privileg? Diese Frage wurde an der diesjährigen Migrationstagung rege diskutiert – in einem Podium und in Gruppen.

Podium (von links): Pascale Steiner, Peter Moor, Salvatore Bubba, Manuel Avallone, Claudia Menchini.

Gut 60 Migrant/innen und Nichtmigrant/innen versammelten sich am 5. November im Hotel Olten zur diesjährigen Migrationstagung. Arne Hegland, Leiter der SEV-Migrationskommission, erklärt die Grundlagen des Schweizer Bürgerrechts. Zudem erwähnt er die Änderungen, die am 1.1.2018 in Kraft treten werden (siehe Box). Die Bedingungen werden verschärft.

Aufgrund der Verschärfungen hat der SGB eine Einbürgerungsoffensive lanciert. Wird das Gesuch noch vor 2018 gestellt, gelten die alten Bedingungen. Deshalb will der SGB Personen, die noch nicht eingebürgert sind, dazu motivieren, das Gesuch zu stellen.

Einbürgern, aber wozu? – Eine emotionale Frage

Die Einbürgerungsfrage wird in einer Podiumsdiskussion im Detail behandelt. Der Noch-nicht-Schweizer Manuel Avallone, Vizepräsident SEV, geht mit gutem Beispiel voran und will sich nun doch einbürgern lassen. Damit folgt er dem Aufruf des SGB. Avallone ist in der Schweiz geboren und hat sein ganzes Leben hier verbracht. Dennoch hat er sich bisher vor der Einbürgerung gesträubt. Er findet den Prozess erniedrigend und möchte sich nicht als Bittsteller vor der Schweiz verneigen müssen.

Trotzdem ist Manuel Avallone über seinen Schatten gesprungen und wird das Gesuch stellen. Er verweist auf die grosse Masse an Leuten wie ihn, die seit Jahren hier leben und trotzdem nicht mitreden können. «Das schwächt die Demokratie. Deshalb müssen wir uns einbürgern lassen», findet er.

Am Nachmittag diskutierten die Teilnehmer/innen in Gruppen. Zum Schluss gab es ein lehrreiches und lustiges Einbürgerungsquiz.

(Fast) gemachte Schweizer

Andere Gäste auf dem Podium sind schon einen Schritt weiter. Salvatore Bubba, Mitarbeiter Railclean SBB, steckt bereits im Einbürgerungsprozess. Diesen findet er langwierig und unübersichtlich. Die gebürtige Italienerin Claudia Menchini hat die Prozedur hinter sich und ist Schweizerin. Sie bestärkt die Teilnehmer/innen: «Wir haben viel getan für dieses Land, wir haben unser Leben hier verbracht und hier gearbeitet. Also lassen wir uns doch einbürgern.» Sie rät, sich gut zu informieren, um die eigenen Rechte und Pflichten zu kennen. «Das nimmt einem das Ohnmachtsgefühl.»

Claudia Menchini präsentiert den gesamten Prozess auf einer A4-Seite.

Als Nächstes wird ein Filmausschnitt aus «Die Schweizermacher» gezeigt; Peter Moor teilt seine Erfahrungen als Schweizermacher in der Einbürgerungskommission Olten: «Es ist wie im Film. Die Fragen, die wir den Einbürgerungswilligen stellen, sind nicht standardisiert.» Darum rät er, wenn auch leichter gesagt als getan, die Rolle des Bittstellers mitzuspielen, sie aber mit Humor zu nehmen. Pascale Steiner von der Eidgenössischen Kommission für Migrationsfragen gibt einen politischen Ratschlag: Die Schweiz soll auf Leute, welche die Einbürgerungskriterien erfüllen, zugehen und sie dazu einladen, sich einbürgern zu lassen – dies tat zum Beispiel die Stadt Genf. So wünschen es sich auch die Teilnehmer/innen der Migrationstagung, doch Schweizer/in zu werden, ist nach wie vor ein Privileg.

Karin Taglang

Änderungen ab 1.1.2018:

Wer sich in der Schweiz einbürgern lassen will, muss gewisse «Eignungsvoraussetzungen» erfüllen: Er oder sie muss mindestens zwölf Jahre in der Schweiz gelebt haben, davon die letzten fünf Jahre durchgehend. Die Jahre zwischen dem 10. und dem 20. Altersjahr zählen doppelt. Weitere Kriterien sind die Integration und das Beachten der Schweizer Rechtsordnung. Am 1.1.2018 treten folgende Änderungen in Kraft: 

  • Die Wohnsitzfrist wird auf zehn Jahre gesenkt.
  • Künftig dürfen nur noch Personen mit C-Bewilligung ein Einbürgerungsgesuch stellen. Aktuell können auch Personen mit anderen Aufenthaltsbewilligungen eingebürgert werden, sofern sie die Bedingungen erfüllen. Da gleichzeitig die Bedingungen für die C-Bewilligung verschärft werden, ist dies gar eine Doppelverschärfung.
  • Ab 2018 gelten strengere Integrationskriterien, deren Überprüfung einer gewissen Willkür ausgesetzt sein wird.

Kommentare

  • Martinez Jose

    Martinez Jose 16/11/2016 12:09:31

    La Naturalisation est beaucoup trop difficile pour les gens, qui, comme moi, sont nés en Suisse, et j'ai 53 ans !
    J'ai fait toutes mes écoles en Suisse, mon apprentissage , et j'ai toujours travaillé, sans jamais être au chômage, cela fait bientôt 26 ans que je suis au CFF, je pense être intégré !
    Pourquoi devrais-je passer un Examen, où l'on me pose des questions, auxquelles, je pense que toutes mes connaissances Suisses, ne sauraient répondre, et en plus il faut payer !
    Il faudrait, vraiment, pour les personnes comme moi, faciliter les choses.