«Das Crossrail-Urteil ist das Resultat seriöser Gewerkschaftsarbeit: in die Breite, in die Tiefe und über lange Zeit.»
Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts im Fall Crossrail ist ein Meilenstein für den SEV, der Lohn für langjährige, seriöse Gewerkschaftsarbeit. Als 2014 klar wurde, dass Crossrail italienischen Lokführern schweizerische Arbeitsverträge anbietet, bei denen der Lohn markant unter den üblichen schweizerischen Löhnen liegt, hat der SEV interveniert, geklagt und nun vor Bundesverwaltungsgericht auch gewonnen.
Warum wusste der SEV in dieser Sache so gut Bescheid?
Nicht nur, weil er die Gewerkschaft ist, die die meisten Lokführer organisiert und mit gegen 70 Unternehmen am Verhandlungstisch Gesamtarbeitsverträge und die Höhe der Löhne aushandelt, sondern auch, weil er die Gewerkschaft ist, die die Verkehrspolitik seit langen Jahren aufmerksam verfolgt und dort einzugreifen versucht, wo etwas schief zu laufen droht. So hat 1998 der damalige SEV-Präsident Ernst Leuenberger massgeblich dazu beigetragen, dass die Netzzugangsbewilligung unter anderem auch davon abhängig gemacht wird, dass das jeweilige Unternehmen die Bedingungen der Branche einhält. Dies war im Hinblick auf die Liberalisierung des Schienengüterverkehrs notwendig, und der SEV ist seither nicht müde geworden, immer wieder das Thema Lokführerlöhne im grenzüberschreitenden Verkehr aufs Tapet zu bringen. Das war mit ein Grund dafür, dass er mit Unterstützung der Politik dafür gesorgt hat, dass auch die BLS den Wechsel ins GAV-Zeitalter machte.
Fazit: Das ist seriöse Gewerkschaftsarbeit. Sie geht in die Breite – sie organisiert und verhandelt nicht nur, sie macht auch Verkehrspolitik, und das auch international. Sie geht in die Tiefe – sie kennt die Branche und sie kennt die verkehrspolitischen Entwicklungen, und diese auch international. Und sie hat den langen Atem, den es zuweilen braucht – sie ist seit den neunziger Jahren konsequent am Thema gewesen. Das macht den SEV einmalig. Und dass er dies als einzige Gewerkschaft in der Branche hinbekommt, machen seine Mitglieder möglich, also wir alle!
Barbara Spalinger, Vizepräsidentin SEV
Eckdaten des Konflikts
4. April 2014: Der SEV weist das BAV schriftlich auf die Dumpinglöhne der Crossrail hin; das BAV fordert das Unternehmen zu einer Stellungnahme auf.
Juni 2014: Der SEV reicht die Klage gegen Crossrail ein.
Januar 2015: Das BAV präsentiert seine Studie, die unterschiedliche Berechnungen zulässt.
März 2015: Der SEV reicht sein Gegengutachten ein.
Mai 2015: Das BAV entscheidet zugunsten von Crossrail. Der SEV zieht den Entscheid ans Bundesverwaltungsgericht weiter. Am SEV-Kongress gibt es die Pelerinen-Protestaktion.
15. Dezember 2015: Das Bundesverwaltungsgericht entscheidet zugunsten des SEV.