Der Bundesrat will zusätzliche Massnahmen zur Erreichung der Lohngleichheit ergreifen
Löhne unter der Lupe
Der Bundesrat hat eine Aussprache über die Bekämpfung der Lohndiskriminierung geführt. Er will die Arbeitgeber gesetzlich dazu verpflichten, regelmässig eine Lohnanalyse durchzuführen und durch Dritte kontrollieren zu lassen. Bis Mitte 2015 wird eine entsprechende Vernehmlassungsvorlage ausgearbeitet.
Mehrmals hatte der Bundesrat angekündigt, dass er nach Abschluss des Projekts «Lohngleichheitsdialog» prüfen wird, ob und allenfalls welche staatlichen Massnahmen zur Durchsetzung der in der Bundesverfassung verankerten Lohngleichheit notwendig sind. Ende Februar 2014 ist das auf fünf Jahre angelegte Projekt ausgelaufen, die Ergebnisse des Projekts wurden in der Zwischenzeit evaluiert. Gestützt auf diese Schlussevaluation sowie auf zwei Studien zum Thema Lohngleichheit ist der Bundesrat jetzt zum Schluss gekommen, dass freiwillige Lösungen alleine nicht zum Ziel führen und es zur Verwirklichung des verfassungsmässigen Anspruchs auf gleichen Lohn zusätzliche staatliche Massnahmen braucht.
Pflicht zu einer regelmässigen betriebsinternen Lohnanalyse
Der Bundesrat schlägt vor, dass Arbeitgeber mit 50 und mehr Mitarbeitenden dazu verpflichtet werden, regelmässig eine interne Lohnanalyse durchzuführen und durch Dritte kontrollieren zu lassen. Die Kontrolle sollen die Arbeitgeber wahlweise den Sozialpartnern, einer Revisionsstelle oder einer staatlich anerkannten Prüfungsorganisation übertragen können. Das Ergebnis der Kontrolle soll im Jahresbericht erwähnt werden. Die Arbeitgeber sollen aber nicht veröffentlichen müssen, wie gross ein allenfalls festgestellter Lohnunterschied zwischen den männlichen und weiblichen Mitarbeitenden ist oder war.
Einforderung möglich
Falls Lohndiskriminierungen festgestellt werden und die Arbeitgeber untätig bleiben, können die Arbeitnehmenden wie heute die Lohngleichheit gerichtlich einfordern. Zudem prüft der Bundesrat, eine subsidiäre Meldepflicht für die Revisionsstellen respektive die staatlich anerkannten Prüfungsorganisationen einzuführen für den Fall, dass die Unternehmen deren Empfehlungen nicht
umsetzen.
EJPD