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Abstimmung vom 26. September

Ja zur «Ehe für alle»

Der SEV setzt sich ein für ein Ja am 26. September zur Ehe für alle. Mit dem geänderten Gesetz könnten auch gleichgeschlechtliche Paare zivil heiraten. Zwei SEV-Mitglieder verdeutlichen, wieso diese Vorlage angenommen werden soll.

Xenja Bösiger

(SEV-Mitglied, ehemalige Jugendsekretärin und Werbeverantwortliche des SEV)

 

Kürzlich habe ich die Liebe meines Lebens geheiratet. Das ist aber gar nicht so eine Selbstverständlichkeit, wie man vielleicht meinen könnte. Wäre mein Partner nämlich eine Frau, wäre uns eine Heirat verwehrt geblieben. Für mich als pansexuelle Frau hat das Geschlecht keine Relevanz dabei, in wen ich mich verliebe. Umso bestürzter macht es mich, dass das Gesetz meine Beziehungen, je nachdem, mit wem ich zusammen bin, anders wertet und mir mehr oder weniger Rechte zugesteht.

Ein Beispiel: Als verheiratete Frau habe ich Zugang zur Fortpflanzungsmedizin. Würde ich mich aber mit einer anderen Frau verpartnern, würde mir dieser Zugang nur aus diesem Grund verwehrt. Und dies, obwohl die Bundesverfassung das Recht auf Ehe und Familie garantiert und jegliche Diskriminierung aufgrund der Lebensform verbietet.

Nur weil die Ehe heute nicht allen Paaren offensteht, bedeutet das nicht, dass gleichgeschlechtliche Partnerschaften und Familien nicht bereits Realität und fester Bestandteil unserer Gesellschaft sind. Mit der Öffnung der Ehe würden wir diese Tatsache auch anerkennen und den Eheleuten sowie den Kindern den ihnen zustehenden Schutz bieten.

Soziale Gerechtigkeit war schon immer eine Grundforderung der Gewerkschaften. Darum macht es auch Sinn, dass sich der SEV für eine Annahme der Gesetzesänderung ausspricht.

In 16 Staaten in Europa ist die gleichgeschlechtliche Ehe heute möglich. Höchste Eisenbahn, dass die Schweiz nachzieht.

Am 26. September stimmen wir über das Referendum zur «Ehe für alle» ab und haben somit die Chance, einen wichtigen Schritt Richtung Gleichstellung zu gehen.

Als frisch verheiratete und queere Frau finde ich, es ist höchste Zeit dafür. Und wie es die Kampagne auch schon passend sagt: «Es ist genug Ehe für alle da.»

Max Krieg

(Präsident PV Bern)

 

In der mit einem Referendum verlangten Volksabstimmung vom 26. September 2021 rufe ich die Schweizer Stimmberechtigten – zu denen ihr gehört – auf, die von den eidgenössischen Räten gutgeheissene Öffnung der zivilrechtlichen Ehe für gleichgeschlechtliche Paare zu bestätigen. Damit soll das 2007 in Kraft getretene Gesetz über die eingetragenen Partnerschaften abgelöst werden. Es verankerte wohl eine rechtliche Anerkennung gleichgeschlechtlicher Partnerschaften, beinhaltete aber gleichzeitig bewusst Ungleichbehandlungen, namentlich in den Bereichen Adoptionsrecht, erleichterte Einbürgerung, AHV-Witwenrenten. Das mit den Parlamentsbeschlüssen geänderte Eherecht mit der gesetzlichen Gleichstellung aller Partnerschaften beendet diese Diskriminierung gleichgeschlechtlicher Partnerschaften, ausser im Bereich der AHV-Witwen/Witwer-Renten. Und es gibt Frauenpaaren den gleichen Zugang zur Samenspende, wie sie in der Schweiz bereits gesetzlich geregelt ist. Nicht mehr, aber auch nicht weniger.

Für einen Teil der Gegner der Gesetzesvorlage sollen gleichgeschlechtlich veranlagte Menschen einfach weiterhin keine gleichen Rechte haben, obwohl die Bundesverfassung in Artikel 8, Absatz 2 ausdrücklich sagt, dass niemand aufgrund seiner Lebensform diskriminiert werden darf, und Artikel 14 BV das Recht auf Ehe (ohne weitere Präzisierung) gewährleistet.

Ein kleinerer Teil der Gegner stösst sich bloss am Zugang zur Samenspende für Frauenpaare und zur Adoption für alle gleichgeschlechtlichen Paare, und unterstellt somit, dass diese Paare keine guten Eltern sein und das Kindeswohl nicht gewährleisten könnten. Diese Mär ist wissenschaftlich und durch die Realität längstens widerlegt.

In dieser Abstimmung geht es also darum, ein Zeichen der Schweizer Offenheit für die Rechte einer nicht unbeträchtlichen gesellschaftlichen Minderheit und gegen ihre jahrhundertelange Diskriminierung (und auch Verfolgung) zu setzen. Also, geschätzte Kolleginnen und Kollegen jeglichen Alters, ab Erhalt der Abstimmungsunterlagen: Hand aufs Herz und ein beherztes Ja zu dieser rein zivilrechtlichen Gesetzesvorlage für gleiche Rechte aller Menschen.

Und denkt bitte später auch daran, dass gleichgeschlechtlich veranlagte Kinder in jede Familie hinein geboren werden können und uneingeschränkt der gleichen Hege und Pflege bedürfen.

Interview geführt durch Vivian Bologna
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