SEV, trans fair, VSLF und KVöV erneuern Vereinbarung
Bahngewerkschaften bestätigen Zusammenarbeit
Die vier Personalorganisationen, die Vertragspartner der SBB sind, treten in Verhandlungen auch in Zukunft gemeinsam auf. Sie haben heute ihre Vereinbarung aus dem Jahr 1999 weiterentwickelt.
Seit der Schaffung der SBB als Aktiengesellschaft besteht auch die Verhandlungsgemeinschaft der Arbeitnehmerorganisationen SEV, transfair, VSLF und KVöV. Sie hat inzwischen drei Gesamtarbeitsverträge ausgehandelt und jährlich die Lohnverhandlungen geführt. Nach Abschluss des dritten Gesamtarbeitsvertrags mit der SBB vor Jahresfrist haben die vier Organisationen ihre Zusammenarbeit überprüft und entschieden, weiterhin als Verhandlungsgemeinschaft aufzutreten.
Eine Vereinbarung regelt den Auftritt in Verhandlungen, die gemeinsame Information der Öffentlichkeit und das Vorgehen, falls unterschiedliche Auffassungen in Sachfragen bestehen.
Das gemeinsame Auftreten stärkt die Forderungen der Verhandlungsgemeinschaft gegenüber der SBB. Die vier Personalorganisationen vertreten gemeinsam über 80 Prozent der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von SBB und SBB Cargo.
Die Vereinbarung beschränkt sich auf die Zusammenarbeit gegenüber SBB und SBB Cargo, insbesondere bei den Lohnverhandlungen und Fragen des Gesamtarbeitsvertrags. Die Zusammenarbeit gegenüber andern Arbeitgebern wird fallweise unter den jeweils beteiligten Personalorganisationen festgelegt.