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Übernahme Baustellensicherheit von Securitrans

Zähe Verhandlungen bringen Securitrans-Leuten Verbesserungen

Die Sicherheitswärter (mit weissem Helm) arbeiten oft auch in der Nacht und häufig an entlegenen Orten, wo sie nur mit einem Auto hinkommen. (Hans Ulrich Keller)

Für die rund 600 Mitarbeitenden der Baustellensicherheit der Securitrans AG, die per 1. Januar in die SBB-Infrastruktur integriert werden, hat der SEV in harten Verhandlungen Verbesserungen erreicht. Im Zentrum standen dabei Pensionskasse und Lohn.

Bis zur Einigung am 21. September waren vier Sitzungen nötig, und der SEV musste der SBB jedes Detail abringen.

Valida und Pensionskasse

Wichtige Zusagen erreichte der SEV bei Valida, dem Vorruhestandsmodell der SBB für Berufe mit besonderer physischer Belastung und moderatem Lohn, und bei der Pensionskasse:

  • Der Beitrag für Valida wird 2022 vollständig von der SBB übernommen. Davon profitieren 400 Mitarbeitende. Der für sie neue Lohnabzug für Valida hätte sonst ihren Nettolohn ab 1. Januar 2022 um gut 1 % reduziert.
  • Kolleg:innen mit Jahrgang 1962 und älter erhalten einen Ergänzungszuschuss in das Altersguthaben der Pensionskasse. Sie wären sonst wegen dem Wechsel in die Pensionskasse SBB kurzfristig mit massiv schlechteren Renten in Pension gegangen.

Lohn

Da es sich um einen Betriebsübergang handelt, muss die SBB für das Jahr 2022 die heutigen Löhne der Securitrans-Mitarbeitenden beibehalten. Die SBB hat aber alle Mitarbeitenden in ihr Lohnsystem eingereiht und dabei transparent gemacht, dass von den rund 600 künftigen SBB-Mitarbeitenden 480 ohne Lohnverlust ins SBB-Lohnsystem passen. 120 haben Stand August 2021 einen Lohn über dem SBB-System, doch bei rund 80 von ihnen ist davon auszugehen, dass sie durch Ausbildungen etc. beim Übergang vom Garantiejahr 2022 zu 2023 keinen Lohnüberhang mehr haben werden. Für die übrigen rund 40 Mitarbeitenden, deren Löhne zu hoch für die SBB sind, hat der SEV folgende Zusagen erreicht:

  • Mitarbeitende mit Jahrgang 1964 und älter haben eine Garantie auf den Nettolohn des Jahres 2021 bis zur Rente.
  • Für Mitarbeitende über Niveau SBB Ende 2022 bleiben auch 2023 75 % der Differenz zwischen bisherigem Lohn und neuem tieferem SBB-Lohn garantiert, und 2024 bleiben 50 % der Differenz garantiert. Die SBB wollte den Lohn gleich per 1. Januar 2023 um 50 % der Differenz senken.

Schwierige Verhandlungen

«Es waren harte Verhandlungen, die SBB war schwer dazu zu bewegen, Zugeständnisse zu machen», bilanziert SEV-Vizepräsidentin Barbara Spalinger.

«Besonders schwierig war der hohe Zeitdruck, weil die Betroffenen ihre neuen Arbeitsverträge bis spätestens 30. September unterschreiben mussten und also spätestens eine Woche vorher genau wissen sollten, worauf sie sich einlassen», berichtet Gewerkschaftssekretär Urs Huber. «Doch in den Verträgen und sonstigen Unterlagen, die sie erst Mitte August erhielten, kamen laufend neue Unklarheiten zum Vorschein. Bei den Verhandlungen hatte ich oft meine Zweifel, ob die SBB-Delegation die Probleme der Mitarbeitenden wirklich nachvollziehen konnte.»

Unter besonderem Zeitdruck standen Mitarbeitende kurz vor der Pensionierung: «Sie mussten bis Ende September wichtige Weichen für ihre künftige Rentensituation stellen», ergänzt Peter Käppler, Zentralpräsident AS, der seitens SEV ebenfalls mitverhandelte, wie auch Jan Weber, Zentralpräsident Bau.

Offene Frage Regionalzulage

Nicht nachvollziehen und nicht akzeptieren kann der SEV, dass die SBB bei vielen Mitarbeitenden die Regionalzulage einfach in den Grundlohn eingebaut hat: Um Mitarbeitenden an einem teuren Standort wie Genf nicht mehr Lohn bezahlen zu müssen, wurde deren Grundlohn einfach um die Höhe der Regionalzulage gesenkt. Mit dem Ergebnis, dass die Regionalzulage, die ja teure Standorte abfedern soll, keinerlei Wirkung mehr hat, sondern im Gegenteil zu tieferen Löhnen im Vertrag führt. «So hat die SBB den Sinn der Regionalzulage pervertiert», moniert Urs Huber. Der SEV prüft daher rechtliche Schritte, allenfalls mittels einer Klage.

Problematisch waren und sind auch gewisse kurzfristige Arbeitsortwechsel mit bis zu 2 ½ Stunden mehr Arbeitsweg, wie z. B. beim Wechsel von Sion nach Renens. Hier muss weiter nach besseren Lösungen gesucht werden.

GAV SBB und AZG bringen Vorteile

Da aber das Jahr 2022 für die Betroffenen so gut abgesichert ist, dass sie in aller Ruhe für sich prüfen können, ob sie bei der SBB bleiben wollen oder nicht, konnte ihnen der SEV guten Gewissens empfehlen, ihre neuen Arbeitsverträge zu unterzeichnen.

«Der GAV SBB bringt den ehemaligen Securitrans-Leuten durchaus auch Vorteile, insbesondere weil sie gleich von Anfang an vor Kündigungen aus wirtschaftlichen Gründen geschützt sind», sagt Barbara Spalinger. «Auch die Zeitanrechnung wird für sie unter dem GAV SBB und unter dem Arbeitszeitgesetz (AZG) deutlich besser.»

Der SEV bleibt dran und wird vor allem den Übergang 2022/2023 sehr genau verfolgen. Bei fehlerhaften Verträgen hat er schon eingreifen können und ist zu gewissen Themen weiterhin in Diskussion mit der SBB. Dazu gehört eine hoffentlich undogmatische Benützung von Fahrzeugen für den Arbeitsweg, die für Mitarbeitende und eben auch den Betrieb von Vorteil wäre. Seine Mitglieder unterstützt der SEV weiterhin mit Beratungen und Interventionen.

Markus Fischer / SEV-Info
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