Stellungnahme zur Auslagerung des SBB-Industriewerks Biel
Einsatz für Bieler Personal geht weiter
Der SEV nimmt die Auslagerung des Industriewerks Biel an Alstom zur Kenntnis. Auch wenn sein oberstes Ziel – das IW bei der SBB zu halten – nicht erreicht wurde, erachtet der SEV die getroffene Lösung als zukunftsfähig. Er wird sich auch bei den neuen Besitzern für das Personal und seine Anliegen einsetzen.
Die Arbeitsplätze werden erhalten, und die Arbeitsbedingungen des neu ausgehandelten GAV bleiben für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für vier Jahre gültig: Damit sind wesentliche Anliegen des SEV bei der Auslagerung des Industriewerks Biel erfüllt – es verbleibt als gravierender Mangel, dass das Personal nicht mehr bei der SBB angestellt ist. Immerhin gilt die SBB-Beschäftigungsgarantie auch im neuen Regime; wo Stellen aus wirtschaftlichen Gründen aufgehoben werden, steht das SBB-Arbeitsprogramm weiterhin offen. Während vier Jahren wird niemand auf die Strasse gestellt. Das grosse Engagement der aktiven Gewerkschafter in Biel war also nicht vergebens.
Der Schweizerische Eisenbahn- und Verkehrspersonal-Verband wird mit der neuen Trägerschaft umgehend das Gespräch suchen, um die Anliegen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter weiterhin zielgerichtet vertreten zu können. Er wird darauf achten, dass die Bestimmungen des GAV SBB Cargo korrekt eingehalten werden, wie dies dem Personal zugesagt worden ist.
Nach nur zwei Monaten zeigt sich, wie wichtig es war, für die Bestimmungen zu Auslagerungen und Stellenabbau im SBB-Gesamtarbeitsvertrag zu kämpfen. Genau diese Punkte bezüglich gleichwertiger Bedingungen bei Auslagerung und Kündigungsschutz bei Stellenabbau wollte die SBB ursprünglich aus dem GAV entfernen. Der SEV hat mit aller Kraft dafür gekämpft, dass daran nichts geändert wird. Während der GAV-Laufzeit bis 2010 werden auch allfällige weitere Auslagerungen der SBB nach diesen Regeln ablaufen müssen.