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SEV nimmt Stellung zu Arbeitszeitverstössen der BLS

Gewerkschaft SEV fordert Massnahmen und Kontrollen

Korrekte Arbeitseinteilungen durch die Bahnen und verstärkte Kontrollen durchs BAV: Dies sind die zwingenden Forderungen, die sich für den Schweizerischen Eisenbahn- und Verkehrspersonal-Verband SEV ergeben angesichts der Missbräuche, die der BLS vorgeworfen werden.

Der SEV ist erstaunt und empört über das Ausmass der Verstösse gegen die Arbeitszeitvorschriften, die die Medien am Wochenende bei der BLS aufdeckten, notabene einem staatlichen Unternehmen. Falls die vorliegenden Angaben zutreffen, muss von einer bewussten, systematischen Verletzung der Vorschriften gesprochen werden. Das ist inakzeptabel, und es ist auch unverständlich.

Verstösse gegen das Arbeitszeitgesetz sind schon immer vorgekommen, aber es scheint neuerdings zum guten Ton zu gehören, dass die Unternehmen die Vorschriften zur Arbeits- und Ruhezeit verletzen (dies zeigt auch die Verurteilung der Güterbahn TX Logistik vor Jahresfrist). Der politisch geforderte und geförderte Wettbewerb unter den Bahnen hat den Druck auf die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erhöht und führt offensichtlich zu solchen Missständen.

Aufgabe und Anliegen des SEV ist der Schutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer: Er fordert alle Unternehmen des öffentlichen Verkehrs auf, sich unmissverständlich zur Einhaltung der Vorschriften zu bekennen und ihre Dienstpläne entsprechend zu gestalten. Der SEV stellt fest, dass das Bundesamt für Verkehr (BAV) die Kontrollen bereits ausgebaut hat; offensichtlich sind weitere systematische und flächendeckende Kontrollen erforderlich. Angesichts des Ausmasses des vorliegenden Falles drängt sich eine Inspektion auf, in die alle Bahnen der Schweiz einzubeziehen sind.

Die Verantwortung für diese Verfehlungen liegt auf der obersten Ebene; es darf nicht dazu kommen, dass die Arbeiter und deren unterste Vorgesetzten "gehängt" werden, während die Chefetagen ungeschoren davon kommen. Der SEV ruft alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer des öffentlichen Verkehrs auf, sich gegen unzulässige Diensteinteilungen und Schichten zu stellen und die missbräuchliche Anordnung von Überzeit sowie die daraus folgende Unterschreitung der Ruhezeiten offen zu legen. Der SEV bietet jegliche Unterstützung bis hin zum Rechtsschutz, falls es zu einem Konflikt kommt. Wie der vorliegende Fall deutlich macht, müssen auch die Arbeitnehmer mit einer Anzeige rechnen, wenn sie die Vorschriften verletzen. Der SEV verlangt, dass die Unternehmen ihr Personal über diese Situation informieren und korrekt schulen.

Falls die nun publik gewordenen Anschuldigungen stimmen, fügt die BLS (und allfällige weitere Unternehmen, die sich gleich verhalten) dem gesamten System öffentlicher Verkehr einen massiven Schaden zu und verspielt einen Teil der Glaubwürdigkeit und des Vertrauensvorsprungs, das es bisher gegenüber dem Strassenverkehr hatte.