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Beistände sind wichtige Stützen

Für das SBB-Personal basiert der Rechtsschutz auf dem Verwaltungsrecht, auch wenn die Angestellten rein formal seit 1999 keine «Beamten» mehr sind. Neben dem Bundespersonalgesetz und dem GAV SBB bildet immer noch das Bundesgesetz über das Verwaltungsverfahren (VwVG) die rechtliche Basis für Fragen der Rekurse. Das heisst nichts anderes, als dass der Ablauf durch einige ererbte «Erschwernisse» gekennzeichnet bleibt, obwohl man in der heutigen «SBB-Landschaft» keine Disziplinarmassnahmen mehr kennt. Doch dies muss nicht immer ein Nachteil sein. Wir bieten einen kleinen Überblick über die grundlegenden Aspekte der Verteidigung der Rechte der Mitarbeitenden, angefangen beim Recht auf Verbeiständung.

Beschäftigte dürfen sich begleiten lassen

Bei Streitigkeiten zwischen dem Unternehmen und dem/der Beschäftigten sprechen die SBB eine Verfügung aus. Dieser muss obligatorisch eine Untersuchungsphase vorangehen. Ein Gespräch (oder mehrere) mit dem betroffenen Mitarbeiter oder der betroffenen Mitarbeiterin müssen stattfinden. Die Betroffenen haben das Recht, sich von einer selbst gewählten Person begleiten zu lassen. Das kann beispielsweise ein Kollege sein, ein Familienmitglied, meist ist es ein/e Gewerkschaftssekretär/in.

Ausnahme Dringlichkeit

In dringenden, unaufschiebbaren Fällen kann das Gespräch auch ohne Verbeiständung stattfinden, doch muss dies die Ausnahme bilden (z.B. bei Unfällen oder Unterschlagungen) und ein zweites Gespräch muss so bald wie möglich zusammen mit der beauftragten Person organisiert werden. Diese verfügt über eine datierte und signierte Vollmacht. Von diesem Moment an ist er/sie Ansprechpartner/in und Empfänger/in des Schriftenverkehrs. Bei den Gesprächen hat der Beistand das Recht, Fragen zu stellen und erklärende Zusätze ins Protokoll aufnehmen zu lassen.

Beistände sind für beide Seiten nützlich

Bei den KTU (private Verkehrsunternehmen) und bei SBB Cargo kommt das Obligationenrecht zur Anwendung. Es gibt also keine Entsprechung zum Bundesverwaltungsgesetz, aber seit es immer mehr GAV gibt, orientiert sich die Praxis mehr und mehr daran.

Wir können nicht genug darauf hinweisen, dass sich Beschäftigte für Gespräche der geschilderten Art unbedingt verbeiständen lassen sollten. Unsere Erfahrungen zeigen, dass dies oft dazu beitragen kann, dass sich die Gemüter beruhigen, dass in den Gesprächen mehr Abgeklärtheit herrscht und dass die Rechte der angehörten Personen gewahrt bleiben. Dies erweist sich als sehr nützlich, damit nach und nach der ordentliche Ablauf der Streitsache erreicht wird – auch wenn die anfänglichen Äusserungen oft die wichtigsten bleiben.

Rechtsschutzteam SEV