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Unter dem Stichwort «Corporate Governance» soll der Service public ausgehebelt werden

Der Staat soll nur noch zahlen, aber nichts zu sagen haben

Verschiedenenorts und auf verschiedenen Ebenen haben die Liberalisierungseiferer und Privatisierungsturbos eine neue Möglichkeit gefunden, den verhassten Staat zu bekämpfen: die öffentliche Hand soll ihre Beteiligung an Einrichtungen des Service public abstossen, also die Aktienpakete an mehrheitlich schon vor einiger Zeit privatisierten Betrieben wie Bahnen, Busbetrieben, Versorgungs- und Entsorgungsunternehmen (Strom, Wasser, Abwasser, Kehricht usw.) und gemeinnützigen Einrichtungen.

Schatten über einer Komposition der Appenzeller Bahn am Bahnhof St. Gallen. Der Kanton St. Gallen besitzt 11 Prozent der Aktien – eine Veräusserung würde Fragen aufwerfen.

Der «Staat», so unterschiedlich dieser Begriff auch verstanden und interpretiert wird, hat nach unserer Auffassung als wichtigste Aufgabe die Ordnung des Gemeinwesens. Dazu gehören so zentrale Aufgaben wie die Bildung, die Versorgung mit lebenswichtigen Gütern (Energie, Lebensmittel, Wasser) und Dienstleistungen (Transport, Kommunikation, staatliche Organisationen, Entsorgungswesen, Finanzwesen). Der Staat – in der Schweiz meistens die Kantone und Gemeinden – hat manche dieser Aufgaben selber übernommen, für andere hat er die Gründung staatlicher oder gemischtwirtschaftlicher Unternehmen für sinnvoller gehalten und sich entsprechend daran beteiligt.

Fordert Corporate Governance die Trennung?

Seit einigen Jahren verlangen Liberalisierungseiferer vermehrt, dass sich der Staat aus Wirtschaftsunternehmen zurück ziehe. Der Kantonsrat St. Gallen wird in der Februarsession von nächster Woche vom Bericht «Public Corporate Governance» Kenntnis nehmen, in dem der Regierungsrat den Verkauf von Staatsbeteiligungen und den Rückzug der Staatsvertreter aus den Verwaltungsräten vorschlägt. Allerdings hat die Regierung die alleinige Kompetenz, Aktien zu verkaufen, der Kantonsrat hat dazu nichts zu sagen.

Der Bericht umfasst nicht weniger als 78 Seiten, uns interessiert insbesondere der Punkt «5.3.2. Transportunternehmungen». Wie die Regierung erklärt, ist «eine Beteiligung des Kantons an den Transportunternehmen nicht mehr zwingend erforderlich». Weiter wird im Bericht gesagt: «Die Transportunternehmungen sind selbständige, nach privatwirtschaftlichen Kriterien geführte Gesellschaften. Für den Kanton besteht keine Notwendigkeit zur unternehmerischen Einflussnahme bei der Leistungserbringung. Die Steuerung erfolgt wirksam über die Leistungsbestellung. Zu überprüfen ist daher nicht nur die Vertretung eines kantonalen Vertreters im strategischen Leitungsorgan, sondern auch grundsätzlich, ob eine Veräusserung der Anteile an den Transportunternehmungen möglich und zweckmässig wäre.» Dass die Beteiligung nicht «zwingend erforderlich» ist, sei nicht bestritten. Ob sie aber nicht zweckmässig ist, ist damit nicht gesagt. Offenbar hat sich die Regierung bereits entschieden, ihre Vertreter zurückzuziehen. Und bei der Veräusserung der Aktien soll geprüft werden, ob dies überhaupt möglich ist. Was aber mit dem Rückzug angestrebt oder bezweckt wird, sagt die Regierung nicht. In Bezug auf die Südostbahn, wo der Kanton mit 19,17 Prozent der zweitgrösste Aktionär (nach dem Bund) ist, behauptet sie, es bestehe «ein inhärenter Interessenkonflikt darin, dass für den Kanton als Aktionär der Unternehmenserfolg im Vordergrund steht, als Besteller von Leistungen des öffentlichen Verkehrs indessen der möglichst kostengünstige Bezug der bestellten Leistungen». Die Veräusserung der Aktien ist allerdings rechtlich kaum möglich und würde wohl auch kaum einen Ertrag abwerfen. Das Gleiche gilt für die Appenzeller Bahnen, wo der Kanton 11 Prozent hält. Bei der dritten Bahn, der Frauenfeld–Wil-Bahn, ist die Ausgangslage anders, die Aktien sind nicht vinkuliert. Die Regierung will ihre 6 Prozent laut Bericht daher verkaufen, möglichst an eine «öffentlich-rechtliche Körperschaft». Wiederum anders ist die Situation bei Bus Ostschweiz. Der Kanton ist mit 41 Prozent der grösste Aktionär. Die Aktienübertragung könnte verweigert werden, «unter anderem um Konkurrenten abzuwehren oder zur Bewahrung der Gesellschaft als selbstständiges Unternehmen unter stimmenmässiger Kontrolle der bisherigen Aktionäre. Ein Verkauf der kantonalen Anteile wird unter den gegebenen Umständen dennoch angestrebt.»

Unverständlicher Beschluss

Ohne Not will sich der Kanton St. Gallen aus dem öffentlichen Verkehr zurückziehen – aus ideo-
logischen Gründen. Künftig wird er gleichviel zu bezahlen haben, aber zu sagen hat er nichts mehr. Wo bleibt unter diesem Gesichtspunkt die verantwortungsvolle Staatsführung?

Peter Anliker

Corporate Governance – Zauberwort oder fauler Zauber?

Das englische Wort «Governance» bedeutet «das Führen», «das Regieren», «Corporate Governance» demnach schlicht «Unternehmensführung». Vom häufig ähnlich übersetzten «Management» ist Corporate Governance allerdings weit entfernt: Management bedeutet die Führung auf der eher operativen Ebene, die auf den kurz- und mittelfristigen Erfolg eines Unternehmens gerichteten Handlungen, während Corporate Governance die übergeordneten strategischen Grund- und Leitsätze bestimmt.

Aus der Wirtschaftswelt, wo es um die Führung einer gewinnorientierten Firma geht, wurde das Wort in verwandte Gebiete wie das Führen einer Genossenschaft und auch in die Politik übernommen, wo Corporate Governance die Leitlinien bezeichnet, die das Handeln bei der Leitung eines Gemeinwesens bestimmen. Und von diesen Leitlinien lassen sich dann auch konkrete Massnahmen herleiten.

Wie aus dem bisher Gesagten schon hervorgeht, gibt es nicht nur eine Corporate Governance und folglich auch nicht eine bestimmte Art der Führung eines Unternehmens oder eines Gemeinwesens. Und auch die aus dem ursprünglichen Begriff entwickelte neue Formulierung Good Governance hilft nicht weiter, denn wie immer geht es um die Frage: Gut für wen? (Die Frage, die erstmals vom antiken Rhetoriker Cicero in der Form «Cui bono?» – «Wem nützt es?» gestellt worden sein soll.)

Heute wird unter «Good Governance» allgemein verstanden, dass anstelle kurzfristigen Nutzens eine langfristige Wertschöpfung angestrebt wird, dass die Interessen der verschiedenen «Stakeholder» (also Beteiligten) möglichst gleichwertig gewahrt werden sollen, dass zwischen der Unternehmens- oder Gemeinwesensleitung (auf der operativen Ebene) und der Kontrolle oder Überwachung (auf der strategischen Ebene) eine gute Zusammenarbeit herrsche und dass es zwischen den Vergütungsausschüssen verschiedener Beteiligter keine «Kreuzverflechtung» geben dürfe (dass sich die Beteiligten also nicht gegenseitig Geld in die Tasche stecken sollen).

In der Schweiz bemüht sich etwa die Stiftung Ethos, die vor allem für Pensionskassen tätig ist, um die Beachtung einer «Good Governance». Oft wird auch die von Thomas Minder initiierte «Abzockerinitiative» als Beispiel angeführt, wie die Corporate Governance in Wirtschaftsunternehmen verbessert werden sollte. 

pan.