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Andrea Cantieni ist Vertrauensanwalt des SEV in Chur

«Wir erleben eine Verschärfung im Sozialversicherungsrecht»

Kündigungen, Streit um Sozialversicherungen, Strafanzeigen gegen Verkehrspersonal: Das sind die Themen, mit denen sich die Vertrauensanwälte im Auftrag des SEV beschäftigen.

Andrea Cantieni

kontakt.sev: Sie sind Vertrauensanwalt des SEV; was muss ich darunter verstehen?

Andrea Cantieni: Ich bin Ansprechperson für die SEV-Mitglieder, die ein rechtliches Problem haben, bei dem es einen Anwalt braucht. Ich habe engen Kontakt mit den Zentralsekretariat und mit dem Sekretär in Chur, Peter Peyer. Unsere Zusammenarbeit ist sehr gut, was den Mitgliedern des SEV zugute kommt!

Was ist für Sie als Rechtsanwalt das Spannende an dieser Aufgabe?

Interessant ist der Kontakt mit den Leuten; die Probleme, die sich stellen, sind aus dem Leben gegriffen.

Wie breit ist das Spektrum, das sich da bietet?

Es ist sehr breit; die Hauptprobleme stellen sich in den Bereichen Arbeitsrecht, Strafrecht und Sozialversicherungsrecht.

Bio

Alter: 49
Werdegang: Dr. iur. HSG 1994, Untersuchungsrichter in Chur bis 2001, bis 2005 Richter in Liechtenstein, seit 2006 Anwalt in Chur

Familie: verheiratet, zwei Kinder (19 und 17 Jahre) Freizeit Musik, Klarinettist in der Ländlerkapelle Grischuna

Welcher dieser Bereiche interessiert Sie am meisten?

In diesen drei Bereichen interessiert mich alles! Was mich nicht interessiert, sind Scheidungen. Aber diese sind ja zum Glück nicht Teil des SEV-Berufsrechtsschutzes.

Ist Ihnen aus dieser Tätigkeit ein Erfolg besonders in Erinnerung geblieben?

Es gibt immer wieder Erfolge. Es ist zum Beispiel ein Erfolg, wenn man einen Lokomotivführer aus einem Strafverfahren heraushalten kann, weil er nichts falsch gemacht hat. Ein Erfolg ist es auch, wenn man im Arbeitsrecht eine Einigung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber finden kann, die beiden passt. Beim Sozialversicherungsrecht ist es ein Erfolg, die Leistungen zu erreichen, die dem Versicherten zustehen.

Beschreiben Sie doch bitte einen Fall des SEV, den Sie zum Erfolg gebracht haben!

Es geht um einen Lokführer, dem Sachbeschädigung vorgeworfen wurde. Auf der Bahnstrecke, die quer durch Chur führt, hatte er einen Lieferwagen touchiert, und der Kreispräsident verurteilte ihn wegen Nichtbeherrschen des Fahrzeugs. Wir haben dagegen Einsprache erhoben und konnten den Gerichtspräsidenten überzeugen, dass er eine Fahrt mit der Lok mitmacht. Diese Fahrt durch die Stadt Chur machte ihm grossen Eindruck; er sah, welche Einschränkungen der Lokführer bei der Sicht und bei seinem Handeln hat, und er hat das Verfahren danach eingestellt.

Was bedeutete das für den Lokführer?

Das Strafverfahren war für ihn eine grosse emotionale Belastung, umso mehr als er sicher war, keinen Fehler begangen zu haben. Die Einstellung war eine riesige Entlastung.

Haben Sie auch schon Frustration erlebt, weil Sie nicht zum Ziel gelangt sind?

Das gibt es leider immer wieder. Ich ertrage Ungerechtigkeiten sehr schlecht und bin auch entsprechend frustriert, wenn ich ein Urteil erhalte, das mich nicht überzeugt.

Wir stellen fest, dass vor allem Fragen der Arbeitsfähigkeit beziehungsweise der Sozialversicherungen schwieriger geworden sind. Zeigt sich das auch in Ihrer Arbeit?

Ja, seit etwa zwei,drei Jahren wird es immer schlimmer. Wir haben einerseits einen gesetzlichen Abbau an Leistungen und andererseits eine Verschärfung der Rechtsprechung in diesem Bereich. Die medizinischen Anforderungen werden zudem strenger gehandhabt, und wir empfinden die medizinische Begutachtung oft als ungerecht.

Was heisst Verschärfung der Rechtsprechung? Als Laie stelle ich mir vor, dass gerade das Recht etwas Definiertes ist.

Im Bereich der Sozialversicherungen ist es eben nicht festgelegt. Es ist im Fluss und geht im Moment immer in eine Richtung: hin zum Sparen. Die Politik gibt das Sparen vor, und die Rechtsprechung setzt es um.

Heisst das für Sie als Anwalt, dass Sie mehr Prozesse verlieren? Oder müssen Sie sich tiefer hineinknien, um etwas zu erreichen?

Diese Frage ist berechtigt! Es bedeutet vor allem mehr Frust für die Betroffenen. Wir müssen diesen Leuten erklären, wie die Rechtsprechung ist, und diese ist zurzeit tatsächlich so, dass die Leute es nicht verstehen können: Sie haben ein Leben lang Beiträge bezahlt, und am Schluss verweigert man ihnen die Leistungen.

Sie haben vorhin gesagt, dass Sie im Arbeitsrecht häufig die direkte Einigung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber suchen. Ist auch dies schwieriger geworden?

Das Umfeld ist sicher schwieriger geworden. Es hängt stark von den beteiligten Personen ab. Bei kleineren Betrieben spielt das Emotionale eine starke Rolle, und so ist es schwieriger, sich zu einigen. Tatsächlich sind kleinere Unternehmen oft brüskiert, wenn der Arbeitnehmer mit einem Anwalt daherkommt. Aber es spielt auch eine Rolle, wie man auf sie zugeht. Ich bin nicht der Typ, der mit dem Kopf durch die Wand geht; ich bin eher einer, der schaut, ob es eine Tür gibt, um auf die andere Seite zu kommen.

Verstehen es die Mitglieder des SEV, wenn Sie so vorgehen?

Es gibt Einzelne, die es nicht verstehen, die lieber jemanden hätten, der zubeisst und giftig ist. Aber das entspricht mir nicht. Die meisten akzeptieren aber mein Vorgehen, und das Resultat spricht jeweils dafür, dass es richtig war.

Erleben Sie, dass Leute völlig falsche Vorstellungen davon haben, was in einem Rechtsfall zu erreichen ist?

Es gibt immer wieder Fälle, wo die Vorstellungen nicht realistisch sind. Aber das ist auch kein Wunder, denn die Leute kennen ja die Rechtsprechung nicht. Sie hören Geschichten, dass jener eine Rente oder der andere eine Lohnerhöhung bekommen habe, und dann erwarten sie dasselbe. Da ist es meine Aufgabe zu erklären, weshalb der Fall anders liegt. Aber die Mitglieder des SEV sind sehr vernünftige und angenehme Leute; ich schätze sie sehr! Mir fällt auf, wie gross die Loyalität gegenüber dem Arbeitgeber in dieser Branche ist. Umso mehr sind sie brüskiert, wenn vom Arbeitgeber etwas Schlechtes kommt; sie verstehen die Welt nicht mehr.

Gibt es den «typischen Gewerkschaftsfall»?

Kündigungen sind typische Fälle. Hier gilt es zu überprüfen, ob die Kündigung missbräuchlich ist und ob die Lohnabrechnungen korrekt sind. Anschliessend muss der Betroffene in Bezug auf die Sozialversicherungen beraten werden, damit er nicht von der Sozialhilfe abhängig wird. Unter Umständen muss deshalb auch eine IV-Anmeldung gemacht werden. Eine Kündigung löst beim Betroffenen viele Probleme aus!

Das tönt, als wären Sie manchmal eher Sozialarbeiter!

In diesem Bereich trifft das sicher zu. Man muss den Überblick haben, was es ausserhalb des Arbeitsrechts an Möglichkeiten gibt, was die Möglichkeiten bei den Sozialversicherungen sind. Man muss die Leute überzeugen, dass eine IV-Anmeldung sinnvoll ist, denn da gibt es für sehr viele Leute eine hohe Hemmschwelle. Man muss vorgegebene Fristen beachten, und die Leute, die in einer sehr schwierigen Situation sind, brauchen jemanden, der ihnen zuhört.

Gerichtsfilme aus dem britischen und amerikanischen Raum geben eine Vorstellung von Ihrem Beruf, die wenig mit der Schweizer Realität zu tun hat. Wären Sie gerne ein Anwalt dieser Art?

Gar nicht! Ich bin eher der zurückhaltende Typ und möchte mit rechtlichen Argumenten überzeugen und nicht mit einer Show. Die Verfahren in der Schweiz sind tatsächlich anders. Die Plädoyers vor Gericht spielen nicht diese entscheidende Rolle. Viel wichtiger sind die Eingaben im Verfahren, da muss man wirklich gut sein!

Was ist Ihre Tätigkeit ausserhalb der gewerkschaftlichen Fälle?

Unsere ganze Kanzlei arbeitet als Vertrauensanwälte verschiedener Gewerkschaften und Rechtsschutzversicherungen. Auf dem Platz Chur sind wir sehr stark spezialisiert auf die Fragen, die bei Gewerkschaften wichtig sind.

Als Anwalt, der das Personal in Konflikten vertritt, exponieren Sie sich. Wirkt sich das auch darauf aus, wie Sie vor Gericht behandelt werden?

Diesen Eindruck habe ich nicht. Aber tatsächlich vertrete ich ausschliesslich Geschädigte, Arbeitnehmer. Ich vertrete nie die andere Seite. Aber ich habe nicht den Eindruck, dass das Gericht mich deswegen ablehnt. Ich bin sicher glaubwürdiger, wenn ich immer diese Position vertrete und nicht am nächsten Tag das Gegenteil behaupte.

Interview: Peter Moor

Rechtsschutz für SEV-Mitglieder

  • Der Berufsrechtsschutz ist das wichtigste Dienstleistungsangebot des SEV für seine Mitglieder. Er ist im Mitgliederbeitrag inbegriffen.
  • Wer Rechtsschutz braucht, muss zuerst ein entsprechendes Gesuch ausfüllen.
  • Das Gesuch muss innert zehn Tagen an den Vorstand der eigenen Sektion oder ans Zentralsekretariat SEV in Bern eingereicht werden.
  • Das Zentralsekretariat entscheidet, wer den Fall betreut und ob ein Anwalt beigezogen wird.
  • Zusätzlich bietet der SEV den Mitgliedern in Zusammenarbeit mit Coop Rechtsschutz eine umfassende Privat- Rechtsschutz-Versicherung an. Diese ist nicht im Mitgliederbeitrag inbegriffen.