Link zum Recht

Kündigung war missbräuchlich

Georges (Vorname geändert) arbeitet seit drei Jahren bei einem Unternehmen der Bahndienstleistungen. Anfänglich läuft alles gut, aber das ändert sich sehr bald: Im Stundenlohn angestellt, führen weniger Einsätze bei ihm zu einem Lohnrückgang, was Georges in einen finanziellen Engpass treibt.

Mit der Zeit verschlechtern sich auch die Arbeitsbedingungen, was sich auf seine Gesundheit auswirkt. Man gibt ihm anstrengendere Arbeiten, die anfänglich nicht vorgesehen waren, worauf seine Rückenschmerzen immer schlimmer werden. Schliesslich werden auch noch die Einsatzzeiten verändert, was zu längeren Arbeitstagen führt; Georges fühlt sich zunehmend müde und gestresst.

Unterstützt vom SEV teilt Georges dem Arbeitgeber seine Sorgen und Kritik mit und bittet ihn, dass seine Situation besser berücksichtigt werde.

Kündigung statt Besprechung

Doch das geht komplett schief: Georges wird von der Direktion vorgeladen, wo man ihm mitteilt, dass er gekündigt und sofort freigestellt wird. Als Grund gibt das Unternehmen einen «Vertrauensverlust» an. Weiter erklärt der Arbeitgeber, es gebe mehrere Pflichtverletzungen, die man Georges vorwerfen könne.

Ein Fall für den Richter

Der SEV betraut einen Anwalt mit der Verteidigung von Georges’ Interessen. Dieser ficht die Kündigung an, da keine ausreichenden Gründe dafür vorliegen. Die vorgeworfenen Absenzen waren jeweils angekündigt und begründet. Das Vertrauensverhältnis kann deshalb nicht bemängelt werden.

Im Gegenteil: Es handelt sich bei der Kündigung um eine reine Vergeltungsmassnahme dafür, dass Georges sich über die Verschlechterung der Anstellungs- und Arbeitsbedingungen beklagt hatte, auch jener seiner Kollegen. Der Anwalt fordert eine Entschädigung von sechs Monatslöhnen für eine missbräuchliche Kündigung.

Das Gericht gibt Georges recht: Die Kündigung war missbräuchlich. Der Arbeitgeber konnte nicht nach-weisen, dass die Absenzen nicht korrekt waren. Es gab auch keine ausreichende Kritik an der Arbeitsqualität, die eine Kündigung rechtfertigen könnte.

So geht es nicht!

Missbräuchlich war aber auch das Vorgehen: Georges wurde von der Direktion aufgrund seiner Eingaben vorgeladen; er konnte annehmen, dass diese das Thema des Treffens waren, weshalb er auch ohne Begleitung der Gewerkschaft hinging. Aber tatsächlich ging es um seine Kündigung, und es fehlte eine Person, die sich für ihn hätte einsetzen können. Zudem bekam Georges gar nie die Gelegenheit, seine Sicht der Dinge darzulegen.

Aus allen diesen Gründen verurteilte das Gericht den Arbeitgeber, Georges eine Entschädigung von drei Monatslöhnen zu bezahlen.

Rechtsschutzteam SEV