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Elvetino

Mitglieder befürworten Verhandlungsresultat

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Die Mitarbeitenden der Bahngastronomie Elvetino verzichten auf die Lohnentwicklung 2021, erhalten dafür aber während der Kurzarbeit den vollen Lohn, eine Verlängerung der Mindestlaufdauer des GAVs um ein Jahr bis Ende 2023 und neu bezahlte Wegzeiten zwischen Pausenlokal und Zug (siehe auch SEV-Zeitung Nr. 17/2020). Diesem Verhandlungspaket haben die SEV- und Unia-Mitglieder bei Elvetino im November 2020 deutlich (mit gut 80 % Ja-Stimmen) zugestimmt. Das Unternehmen hat dieses Verhandlungsresultat so ebenfalls angenommen und es in der Jahresendvereinbarung 2020 mit den Sozialpartnern festgehalten.

Das Dokument ist aktuell in Zirkulation für die Unterzeichnung durch die Sozialpartner Elvetino, SEV und Unia.