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Mit der Konzession für Domo Reisen spielt das BAV mit dem Feuer

Mit seiner Bewilligung für das Busunternehmen Domo Reisen, in der Schweiz ab Juni Fernbuslinien zu betreiben, bekräftigt das Bundesamt für Verkehr seinen Willen zur Liberalisierung. Auch wenn es sich nur um einen Versuch handelt, ist die Haltung des BAV klar und nicht mal überraschend. Diese Wahl bringt den bewährten öffentlichen Verkehr in der Schweiz in Gefahr, befürchtet die Gewerkschaft des Ver- kehrspersonals (SEV). Falls Domo Reisen eine definitive Konzession erhält, will der SEV mit dem Unternehmen einen Gesamtarbeitsvertrag aushandeln.

«Das einzigartige Bahnangebot der Schweiz ist der tragende Pfeiler der Verkehrspolitik», hält SEV-Präsident Giorgio Tuti fest. Mit dem Ja des Schweizer Volks zu Finanzierung und Ausbau der Bahninfrastruktur FABI wurde ein klares Zeichen gesetzt, dass die Bahn das zentrale Verkehrsmittel bleiben soll. «Alle sprechen von der Verlagerung von der Strasse auf die Schiene und von verstopften Strassen. Trotzdem will nun das BAV zusätzlichen Strassenverkehr generieren. Und wenn man die Arbeitsbedingungen in diesen Busunternehmen sieht, kann man als Gewerkschaft einen solchen Entscheid nicht akzeptieren.»

Die provisorische Konzession für Domo Reisen zeigt deutlich, dass es die Fernbusse auf die rentabelsten Strecken abgesehen haben. «Wo es in der Schweiz mit der Bahn schwierig ist, wird kein Bus rentabel betrieben werden können», sagt Giorgio Tuti. «Der Wettbewerb auf den rentablen Strecken schwächt somit die Bahnunternehmen, die auch wenig oder unrentable Regionallinien betreiben.»

Der SEV wird darüber wachen, dass die branchenüblichen Arbeitsbedingungen und die gesetzlichen Arbeitszeitvorschriften eingehalten werden. Falls der Versuch zu einer definitiven Konzession führt, wird der SEV auf einen GAV mit Domo Reisen pochen.

Kommentare

  • Jean-Pierre Bernegger

    Jean-Pierre Bernegger 21/05/2017 21:10:03

    Es kann auf keinen Fall sein, dass das Angebot in der Schweiz ausgehöhlt wird. Sinnvoll wäre es zudem, wenn der SEV Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht einlegen würde!