Die Missbräuchlichkeit von Kündigungen ist vor Gericht oft nur schwer zu beweisen.
Vermutungen und Behauptungen zum Kündigungsgrund
Ein langjähriger Mitarbeiter eines Verkehrsunternehmens machte intern kritische Äusserungen und wurde deshalb entlassen, was missbräuchlich ist. Das Unternehmen schob aber andere Gründe vor und konnte so die Entschädigungszahlung reduzieren.
Gegen zwanzig Jahre arbeitete Erwin (Name geändert) schon bei der Unternehmung X und war stets bereit, einzuspringen, wenn Not am Mann war. Er machte auch Pikett. Eines Nachts wurde er wegen einer Betriebsstörung aufgeboten, diese fand allerdings zu einem Zeitpunkt statt, an dem der reguläre Betrieb bereits beendet war. Erwin vermutete etwas Irreguläres und äusserte dies dann auch gegenüber verschiedenen Kollegen mit dem Hinweis, dass er sich nicht verpflichtet fühle, ausserhalb der Betriebszeit auf eine Einsatzaufforderung zu reagieren. Kurz darauf wurde er zu einem Gespräch vorgeladen, bei welchem ihm nahegelegt wurde, zu kündigen, andernfalls werde dies die Unternehmung tun.
Arbeitgeber nennt nur Pseudo-Gründe
Auf die Frage «Weshalb?» erhielt Erwin die Antwort, er habe seinen Dienst an einem Tag verspätet angetreten. Dabei handelte es sich aber nicht um eine Verspätung, sondern um einen externen Besuch, den es vor Dienstantritt zu empfangen gab und bei dem Erwin von seinem Kollegen den Bescheid erhalten hatte, er brauche nicht extra zu kommen. Trotzdem erhielt er die Kündigung für diese Bagatelle.
Für Erwin stand fest, dass diese Kündigung einen ganz anderen Grund hatte: seine kritischen Äusserungen zum Pikett nämlich. Er wandte sich daher an den SEV, der ihm einen Anwalt zuwies. Dieser forderte zunächst eine schriftliche Kündigungsbegründung der Unternehmung an, welche kam und lediglich einen Satz und noch eine weitere Begründung umfasste: dass die Zusammenarbeit aufgrund von Teamproblemen nicht mehr möglich sei.
Der Anwalt argumentierte demgegenüber, dass eine Kündigung nach so langer Betriebszugehörigkeit aufgrund dieses Satzes missbräuchlich sei, und verlangte eine bessere Begründung sowie Verhandlungen.
Teilerfolg dank SEV-Anwalt
Dass Erwin aufgrund seiner internen Kritik die Kündigung erhalten hatte, lag zwar auf der Hand, war aber letztlich nicht mit harten Fakten beweisbar. Da die Unternehmung auf die Forderungen des Anwalts nicht reagierte, kam die Angelegenheit vor den Friedensrichter. Dieser hiess die Klage teilweise gut und verknurrte die Unternehmung zu einer Entschädigungszahlung, die allerdings nicht so hoch ausfiel wie beantragt. Unter der gegebenen Beweislage war dies das Maximum, was herauszuholen war.
Rechtsschutzteam SEV