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Krank und trotzdem Ferien?

Es ist wieder so weit, die Ferienzeit ist da. Endlich weg und die Arbeit sein lassen. Für uns alle die schönste Zeit im Jahr. Aber wie das Schicksal manchmal so spielt, passiert genau jetzt ein Unfall oder man wird krank. Wie ist das mit den Ferien während einer Krankheit oder nach einem Unfall: schliesst sich das immer aus?

Ob Ferien trotz einer gesundheitlichen Beeinträchtigung möglich sind, haben die behandelnden Ärzte zu beurteilen.

Wer in seiner Gesundheit beeinträchtigt ist aus Krankheit oder Unfall, hat die Pflicht, alles zu tun, was die Genesung fördert, und alles zu unterlassen, was den Zustand verschlimmert. So sind die Arztbesuche wahrzunehmen, der Therapie ist mit entsprechendem Einsatz zu folgen und man soll sich auch sonst an die Anweisungen der behandelnden Ärzte halten. Aber wenn man dann nicht mehr nur im Bett liegen muss, wäre es schön, eine Abwechslung zu haben.

Ferien dienen der Erholung. Aus diesem Grund können die Ferien auch nicht auf andere Weise abgegolten werden. Das heisst, niemand kann sich rechtsgültig verpflichten, auf seine Ferien zu verzichten. Selbst dann nicht, wenn er/sie dafür entsprechende Geldleistungen erhalten sollte. Jedes Jahr entsteht ein neuer Ferienanspruch.

Ferienfähig oder nicht?

Die entscheidende Frage ist, ob eine Ferienfähigkeit besteht. Ist die Person gesund und hat gearbeitet, ist sie ferienfähig. Bei einer gesundheitlich eingeschränkten Person sieht es anders aus. Da ist die Ferienfähigkeit aus medizinischer Sicht zu definieren: Die behandelnden Ärzte haben zuhanden des Arbeitgebers festzulegen, ob der Zweck der Ferien, also die Erholung, trotz der gesundheitlichen Beeinträchtigung gegeben ist. Dies bestimmt sich aus dem Grund der gesundheitlichen Beeinträchtigung sowie daraus, ob noch Behandlungen anstehen, wie der Therapieplan aussieht, wie und wo die Ferien verbracht werden sollen und wie die Reise gestaltet wird.

Das alles ist sehr individuell. So kann ein Beinbruch kein Problem sein für eine Kreuzfahrt, für eine Motorradtour hingegen schon. Strandferien sind fast immer möglich, solange die Reise zumutbar ist. Es kann auch vereinbart werden, dass eine Kur mit den Ferien verbunden wird. Hat die Person für die Ferien spezielle Aktivitäten geplant, welche nun nicht möglich sind, ist die Ferienfähigkeit nicht verunmöglicht. Hier kann aber mit einem entsprechenden Arztzeugnis versucht werden, die Buchungsgebühren zurückzuerhalten.

Ist die Ferienfähigkeit medizinisch ausgewiesen und kann die Reise also angetreten werden, so werden diese Tage dann auch vom Feriensaldo abgezogen.

Zudem ist die Ferienfähigkeit entscheidend für Taggeldzahlungen der Krankenund Unfallkassen, denn diese werden während der Ferien in der Regel eingestellt. Dafür ist aber der Lohn auszubezahlen, wenn die Anstellung noch besteht.

«Arbeiten kann er nicht, aber in die Ferien!» Solche Sprüche lassen sich nicht vermeiden. Doch hat der Arzt die Ferienfähigkeit bestätigt, steht wenigstens der Erholung (fast) nichts mehr im Weg.

Rechtsschutzteam SEV