krankenkosten

Privatsache Krankheit

Mein Arbeitgeber hat mich nach der bahnärztlichen Untersuchung zur Nachbehandlung zu meinem Hausarzt geschickt. Meine Franchise bei der Krankenversicherung beträgt 2500 Franken. Muss der Arbeitgeber die Kosten übernehmen, wenn ich auf seine Anweisung zum Arzt geschickt werde?

Antwort: Nein. Das Risiko des Krankseins wird in der Schweiz als persönliche Angelegenheit betrachtet, deren Risiken jede und jeder selber mit einer Krankenversicherung abfedern muss. Wie er diese ausgestaltet, ist seine Sache, dazu hat der Arbeitgeber nichts zu sagen, und entsprechend auch nichts beizutragen.

Die Franchise ist die fixe Kostenbeteiligung des Versicherten an den Krankheitskosten, sie beträgt mindestens 300 Franken pro Jahr. Mit einer freiwilligen Erhöhung der Franchise (bis maximal 2500 Franken) können die Kosten der monatlichen Prämie gesenkt werden.

Wer sich für eine hohe Franchise entscheidet, spart im günstigsten Fall damit kräftig Prämien. Er sollte allerdings auch sicherstellen, dass das Geld im Krankheitsfall, der ja nie ganz ausgeschlossen werden kann, nicht fehlt. Wer wenig auf der Seite hat und auch nicht viel verdient, sollte daher gut überlegen, ob die höhere Franchise der richtige Weg ist, Prämien zu sparen. Besser ist eine niedrige Franchise zumindest dann, wenn das Einkommen zu kantonalen Prämienzuschüssen berechtigt. Denn auch der Selbstbehalt – also die zusätzliche prozentuale Beteiligung des Versicherten an einem Krankheitsereignis – kann nicht an Dritte überwälzt werden, es sei denn, der oder die Versicherte sei sozialhilfeabhängig.

Bei der Berufsunfallversicherung – obligatorisch für alle, die mehr als 8 Stunden pro Woche angestellt sind – gibt es übrigens weder Franchise noch Selbstbehalt!

Rechtsschutzteam