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Tödlicher Arbeitsunfall bei der SBB

Das darf nie wieder passieren!

Kolleginnen und Kollegen des tödlich verunfallten Zugbegleiters schreiben an der Gedenkminute vom 9. August am Zürcher HB ins Kondolenzbuch.

Bei einem tragischen Arbeitsunfall in Baden bei der Zugsabfertigung des Interregio Basel-Zürich wurde ein 54-jähriger Chef Kundenbegleiter tödlich verletzt. Seine Kolleginnen und Kollegen und der SEV fordern nun: So ein Vorfall darf nie wieder passieren.

Aussagen zum genauen Unfallhergang sind derzeit noch nicht möglich. Die unabhängige Schweizerische Sicherheitsuntersuchungsstelle (SUST) führt detaillierte Untersuchungen durch. Fest steht einzig, dass der Arm des Zugbegleiters in der Türe eingeklemmt wurde, da der Klemmschutz der betroffenen Türe nicht funktionierte.

Am Mittwoch, 14. August, traf sich der SEV mit der Leitung Personenverkehr. Dabei wurde die Aussage gemacht, dass die vertiefte Nachkontrolle der Wagentüren des entsprechenden Zugtyps (EW IV Wagen) bis Ende nächster Woche abgeschlossen sein soll. Weiter fordert der SEV,

  • dass überprüft wird, ob bei weiteren Wagentypen dieselben Probleme auftreten können,
  • dass die Wagen EW IV und allenfalls weitere unverzüglich mit einem Blockiersystem der Einstiegstüre auszurüsten sind, so dass die Kundenbegleiter/innen die Türe blockieren können, wie es in den ICN und DOSTO möglich ist.

Die SBB hat diese Tage eine Information an die Mitarbeitenden erlassen, in der Aussagen zum Abfahrprozess gemacht werden. Darin wird verlangt, im Inneren des Wagens den Türschliessvorgang mittels Kontrollblick zu beobachten. Dieses Vorgehen muss überprüft werden, da dieser Prozess eine zusätzliche Gefahr für das Personal beinhalten kann.  Der SEV fordert daher,

  • dass der Prozess der Erteilung der Abfahrerlaubnis und anschliessender Abfahrt des Zuges überprüft wird.
  • Als Sofortmassnahme ist zur Erteilung der Abfahrerlaubnis durch das Zugpersonal der Prozess, wie er bei gestörter Türsteuerung 18-poliger Betriebe vorgesehen ist, anzuwenden. Allerdings ist die Abfahrerlaubnis nach dem Einsteigen und dem Schliessen der eigenen Türe dem Lokführer mittels SMS oder Anruf zu übermitteln. 

Für nächste Woche ist nochmals ein Treffen geplant, bei dem das weitere Vorgehen vereinbart werden soll.