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Arbeitszeit

Teilzeitarbeit: viele offene Fragen

Das SEV-Kompetenzzentrum Arbeitszeit hat im Oktober Online-Sprechstunden zum Thema Teilzeit durchgeführt. Diese haben einmal mehr gezeigt, dass viele Fragen zur Teilzeitarbeit noch immer nicht klar geregelt sind – weder in den Unternehmen noch für den ganzen öffentlichen Verkehr im Arbeitszeitgesetz (AZG) bzw. in der Verordnung dazu.

© Mohamed Hassan / Pixabay

«Die Webinare zur Teilzeitarbeit waren gut besucht und die Feedbacks sehr positiv», sagt SEV-Gewerkschaftssekretärin Regula Pauli. «Gestellt wurden konkrete Fragen, die uns in unseren AZG-Kursen und sonst von Teilzeitarbeitenden immer wieder gestellt werden. Unklar ist zum Beispiel oft die Anrechnung eines Teilzeittages, wenn jemand krank ist in einem Teilzeit-Arbeitsverhältnis.»

Mehrfach angesprochen wurde in den Webinaren auch das Problem, dass man Teilzeit zwar bewilligt bekommt, aber ohne dass die Arbeitsmenge angepasst wird. «Das kommt zum Beispiel bei der SBB vor, dass trotz einer Pensumsreduktion die Arbeitslast, die Ziele und Projekte gleich bleiben», hat SEV-Gewerkschaftssekretärin Susanne Oehler festgestellt. Auf diese Weise können Lohn und Arbeitszeit, die in einem Arbeitsverhältnis im Gleichgewicht sein sollten, bei Teilzeitarbeit aus dem Gleichgewicht geraten.

«Dieses Gleichgewicht ist in unserem Organisationsbereich wichtig, weil hier – in diesen Lohnniveaus – kaum jemand rein freiwillig Teilzeit arbeitet, sondern allermeistens aus einem triftigen Grund wie Familienverpflichtungen, Betreuung von pflegebedürftigen Angehörigen, Weiterbildung, wegen einem zweiten Job oder weil man aus gesundheitlichen Gründen kürzer treten will oder muss, zum Beispiel Alters-Teilzeit», ergänzt Regula Pauli. «Denn die mit der Pensumsreduktion in Kauf genommene Einschränkung beim Lohn und bei den Sozialversicherungen ist massiv.»

Ihren Mitarbeitenden Teilzeit zu ermöglichen ist aber auch im Interesse der Unternehmen, wenn sie nicht Abgänge und Knowhow-Verlust riskieren wollen.

Offene Fragen mit den Unternehmen regeln

«Wir sind im Jahr 2025, und trotzdem ist es in gewissen Bereichen des öffentlichen Verkehrs noch immer schwierig, Teilzeit zu arbeiten und zu leben», fasst Susanne Oehler die aktuelle Situation zusammen. Ein Grund dafür sind die vielen Unklarheiten und uneinheitlichen Regelungen. «Darum ist es nötig, dass der SEV die offenen Fragen auf sozialpartnerschaftlicher Ebene mit den Unternehmen anspricht und regelt», betonen die beiden Gewerkschaftssekretärinnen.

Bei der SBB wird derzeit eine sozialpartnerschaftliche Arbeitsgruppe zur Teilzeitarbeit mit Fachspezialist:innen initialisiert. Sie soll klären, wie Teilzeitarbeit in den verschiedenen Bereichen besser umgesetzt und mit dem Berufsalltag vereinbart werden kann.

Regeln für die ganze Branche

Und weil es eigentlich für alle Beteiligten einfacher wäre, gewisse Fragen zur Teilzeitarbeit für die ganze Branche des öffentlichen Verkehrs auf Gesetzes- oder Verordnungsebene zu regeln, bringt der SEV solche Fragen auch verstärkt in den bestehenden Gremien mit dem Verband öffentlicher Verkehr (VöV) und mit dem Bundesamt für Verkehr (BAV) ein. «Damit der öV nicht nur bewegt, sondern auch bewegt bleibt – mit fairen Arbeitszeitmodellen für alle», sagt Susanne Oehler.

Markus Fischer