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Kanton Bern

BLS-Gesetz: Endlich mehr Klarheit

Das BLS-Gesetz ist unter Dach und Fach. Der Grosse Rat des Kantons Bern hat nach kurzer Beratung die Vorlage in zweiter Lesung einstimmig verabschiedet. Damit regelt erstmals ein Gesetz die Beziehung von Kanton und BLS. Der SEV begrüsst das neue Gesetz, auch wenn die Eingaben des Personals nicht komplett umgesetzt wurden.

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Das Gesetz über die Beteiligung des Kantons an der BLS AG und an der BLS Netz AG, kurz BLS-Gesetz, wurde durch das kantonale Berner Parlament am 5. März in zweiter Lesung angenommen. Das Gesetz legt fest, dass der Kanton als Mehrheitsaktionär der BLS AG eine klare Eignerstrategie haben muss. Es verpflichtet den Kanton, seine Interessen im Konzern aktiv zu vertreten.

Neu schreibt das BLS-Gesetz vor, dass der Kanton sich dafür einsetzt, dass Löhne und Vergütungen der Verwaltungsräte und Geschäftsleitungsmitglieder der BLS in einem «massvollen» Rahmen bleiben. Damit folgt das Gesetz einer Forderung des SEV.

Das Gesetz beschreibt unter anderem auch das Profil der Kantonsvertretung im Verwaltungsrat der BLS AG und stellt damit sicher, dass die Interessen des Kantons wahrgenommen werden. Es legt fest, dass die Hauptaufgabe der BLS aus Sicht des Kantons darin besteht, den öffentlichen Verkehr auf Schiene und Strasse sowie die vom Bund finanzierte Bahninfrastruktur sicherzustellen. Die BLS soll nur dann andere Aufgaben übernehmen, wenn diese mit ihrer Kernaufgabe zusammenhängen.

Zudem wird die BLS als Trägerin öffentlicher Aufgaben der kantonalen Oberaufsicht unterstellt. Künftig soll der Kanton nicht nur aktiv Einfluss auf strategische Fragen des Konzerns nehmen, sondern auch seine Kontrollfunktion stärker wahrnehmen.

Schliesslich hält das Gesetz fest, dass der Kanton Bern auch in Zukunft die Mehrheit an der BLS halten wird – zwischen 50 und 70 Prozent. Das gibt dem Unternehmen und seinen Mitarbeitenden eine gewisse Sicherheit.

Der SEV im Gesetzgebungsprozess

Obwohl die Kantonsverfassung bereits seit 1995 vorschreibt, dass Art und Umfang bedeutender kantonaler Beteiligungen in einem Gesetz zu regeln sind, dauerte es dreissig Jahre, bis sich dies im BLS-Gesetz niederschlug. Im Zuge des Subventionsskandals 2020/2021 nahm sich die Geschäftsprüfungskommission des Grossen Rates (GPK) der Sache an. In ihrem Bericht vom 12. August 2021 empfahl sie insbesondere die Schaffung einer gesetzlichen Grundlage für die Beteiligung des Kantons an der BLS AG. Daraufhin arbeitete der Regierungsrat die erste Version des BLS-Gesetzes zuhanden des Grossen Rats aus.

2023 startete schliesslich das Vernehmlassungsverfahren. Natürlich engagierte sich der SEV als Gewerkschaft des Personals der BLS dafür, die Positionen und Bedürfnisse des Personals möglichst im Gesetzestext abzubilden. Konkret bestanden drei Hauptforderungen seitens SEV:

  • Vertretung des Personals im Verwaltungsrat;
  • Regelung der Anstellungsverhältnisse des BLS-Personals im Rahmen von Gesamtarbeitsverträgen (GAV);
  • angemessenes Verhältnis der Löhne und Vergütungen zwischen dem obersten Kader und dem gesamten Personal.

Im folgenden politischen Prozess, der sich nun über fast zwei Jahre erstreckt hat, nahm zwar die SP-Juso-Fraktion die Forderungen des SEV auf; letztlich fand aber einzig die dritte Forderung einer massvollen Entschädigung Eingang in das vorliegende BLS-Gesetz.

Chantal Fischer
chantal.fischer@sev-online.ch

SEV bleibt gefordert

Der SEV begrüsst die neue rechtliche Grundlage. «Mit dem Gesetz geht die BLS einen entscheidenden Schritt vorwärts und bekommt mehr Klarheit bezüglich ihrer Kernaufgaben und der Mehrheitsbeteiligung des Kantons», ordnet Gewerkschaftssekretärin Katrin Leuenberger ein, die beim SEV für die BLS zuständig ist. «Das weiss auch das Personal zu schätzen.»

Wichtige Personalforderungen bleiben aber offen: die Vertretung des Personals im Verwaltungsrat und die Gewährleistung von fortschrittlichen Anstellungsbedingungen über garantierte GAV. Beide Forderungen scheiterten auch an rechtlichen Hürden, die im Charakter der BLS als privatrechtliche Aktiengesellschaft begründet sind. «Umso wichtiger ist es, dass sich der SEV als Vertretung des Personals auch weiterhin für die Einhaltung und Verbesserung der Anstellungsbedingungen einsetzt», betont SEV-Gewerkschaftssekretär Marcel Burmeister, ebenfalls zuständig für die BLS. «Wir müssen die Interessen des Personals nicht nur gegenüber der BLS vertreten, sondern auch gegenüber der Politik und dem Kanton als Eigner und Besteller von Leistungen.»