SEV-TPG siegt vor Gericht
Bei den Genfer Verkehrsbetrieben (TPG) hat der SEV einen Rechtsstreit gegen die Direktion gewonnen. Streitpunkt war der Artikel im Personalreglement, gemäss dem keine Krankheitstage mehr gezählt werden, wenn Krankgeschriebene die Arbeit wieder zu mehr als 50% aufgenommen haben. Mitte 2018 gab die Direktion bekannt, dass die hohe Absenzenrate eine Neuinterpretation des Artikels nötig mache: Künftig würden Krankheitstage gezählt, auch wenn Krankgeschriebene wieder zu mehr als 50% arbeiten. «Demnach sollte ein Mitarbeiter, der zu 90% arbeitet, als 100% krank gelten», erklärt Vincent Leggiero, Präsident SEV-TPG. Die Sektion klagte gegen diese restriktive Interpretation beim Verwaltungsgericht– mit Erfolg: Das Gericht hat die Direktion nun zurückgepfiffen. Entsprechend sind nun die Krankheitstage von Betroffenen neu zu zählen.