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Corona-Krise

Fernverkehr und touristischen Verkehr nicht benachteiligen!

Nach 2½ Monaten Verbot des touristischen Verkehrs steht der Bund auch hier finanziell in der Pflicht.

Dass der Bundesrat die Verluste, die der Lockdown im Fernverkehr verursacht hat, nicht decken will (siehe Box unten), ist unhaltbar. Denn auch dort hat der Bundesrat ein Mindestangebot verlangt. Zudem erhalten SBB, BLS und SOB keine Kurzarbeitsentschädigungen, weil sie der öffentlichen Hand gehören. Es reicht nicht, wenn der Bund der SBB zusätzliche einjährige Kredite zu marktüblichen Zinsen gibt. Denn zusätzliche Schulden führen zu Spardruck, vor allem auch beim Personal. Dieses hat aber gerade in der Corona-Krise Ausserordentliches geleistet hat und schon bisher laufend Reorganisationen und Stellenabbau erlebt.

Für den SEV ist klar: Der Lockdown darf nicht zu Stellenabbau oder schlechteren Arbeitsbedingungen führen. Das gilt auch für die Bergbahnen und Schiffsbetriebe: Ihnen muss der Bund ebenfalls Finanzhilfe gewähren, nachdem er den touristischen Verkehr zweieinhalb Monate lang komplett verboten hat. Weiter fordert der SEV, dass der geplante Rückgriff auf Reserven der Verkehrsunternehmen höchstens zweckgebundene Reserven gemäss Art. 36 des Personenbeförderungsgesetzes betreffen darf.

Giorgio Tuti, Präsident SEV

Bundesrat sieht 800 Mio. für den öV vor

Der Bundesrat will die grossen finanziellen Verluste, welche die Unternehmen des öV und des Schienengüterverkehrs in der Corona-Krise durch den Einbruch der Nachfrage erlitten haben, mit 800 Mio. Franken abfedern. Eine Vorlage mit den nötigen Gesetzesanpassungen hat der Bundesrat am 1.Juli in die Vernehmlassung geschickt (bis 22. Juli). Kantone, Gemeinden und die Unternehmen selber müssen ihrerseits zur Finanzierung der Verluste beitragen.

«Die Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus haben den öffentlichen Verkehr und den Schienengüterverkehr stark getroffen», schreibt der Bundesrat . «Aufgrund der Empfehlung des Bundesrats, möglichst zu Hause zu bleiben, sank die Nachfrage im öV um bis zu 80 Prozent und normalisiert sich nur langsam. Da viele Betriebe schliessen mussten, verzeichneten die Bahnen auch im Güterverkehr einen starken Rückgang.

Die Folge sind hohe Ertragsausfälle. Da die Unternehmen im bestellten öffentlichen Verkehr (öV) und bei der Eisenbahninfrastruktur keine Gewinne einplanen dürfen, können sie nur einen Teil der Einnahmenausfälle kompensieren – über die Auflösung von Reserven oder Minderausgaben während der Pandemie. Damit die Transportketten nicht unterbrochen werden und die Unternehmen ihre wichtigen Aufgaben weiter erfüllen können, braucht es finanzielle Unterstützungsmassnahmen.»

Das Parlament hat mit der Annahme einer Motion der Verkehrskommission des Nationalrats vom Bundesrat die Ausarbeitung einer entsprechenden Vorlage verlangt. Der Bundesrat hat nun eine Vorlage mit folgenden Massnahmen in die Vernehmlassung geschickt:

  • Regionaler Personenverkehr: Deckung des Defizits, das in der Jahresrechnung 2020 ausgewiesen wird. Der Beitrag wird durch Bund und Kantone gemäss dem üblichen Verteilschlüssel finanziert. Die Unternehmen müssen sich im Rahmen ihrer finanziellen Leistungsfähigkeit an den Kosten beteiligen, zum Beispiel durch die vollständige Auflösung aller Reserven.
  • Ortsverkehr: Einmaliger Pauschalbetrag des Bundes an die Defizite der Transportunternehmen im Ortsverkehr für das Jahr 2020 zur Entlastung von Kantonen und Gemeinden.
  • Schienengüterverkehr: Aussetzen des Abbaupfads bei den Abgeltungen im alpenquerenden kombinierten Verkehr für die Jahre 2020 und 2021. Vereinfachtes Verfahren zur Defizitdeckung im Schienengüterverkehr und bei anderen für die Verlagerung wichtigen Unternehmen in Form eines einmaligen Beitrages.
  • Bahninfrastruktur: Verzicht auf eine Rückzahlung der Bevorschussung des Bahninfrastrukturfonds in den Jahren 2020 und 2021. Die Ertragsausfälle der Infrastrukturbetreiberinnen werden durch Nachträge zu bestehenden Leistungsvereinbarungen kompensiert.

Weiter hat der Bundesrat die Vereinbarung über die Darlehensgewährung an die SBB angepasst: Bisher konnte die SBB beim Bund bis zu 200 Mio. in Form marktüblich verzinster Darlehen mit einer Laufzeit von bis zu einem Jahr aufnehmen. Neu sind bis zu 750 Mio. möglich.

Markus Fischer (mit Communiqués)
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Kommentare

  • Buri André

    Buri André 09/07/2020 16:45:32

    Cela ne m'étonne guerre on rabote déjà énormément sur les subventions cantonale particulièrement dans le canton de Neuchâtel et si les autres si mettent notre avenir sera sérieusement pénible à vivre. On veut toujours plus en donnant moins. Merci aux SEV et aux membres syndiqués de ne pas baisser les bras.