Ein kranker ehemaliger Rangierer bat den SEV um Hilfe bei der Anpassung seiner Invalidenrente und beim Kampf um Ergänzungsleistungen.
Mühsamer Kampf um die Rente
Wer bei guter Gesundheit ist, kann sich glücklich schätzen, denn eine chronische Erkrankung bringt neben physischem und psychischem Leid berufliche und finanzielle Probleme.
Zwar gibt es für diesen Fall – so denken wir uns – unsere Sozialversicherungen, doch ihre Leistungen gibt es nicht automatisch …
Mit knapp 37 Jahren tritt M. (Name geändert) als Rangierarbeiter in die SBB ein – und bald auch in den SEV. Viereinhalb Jahre später trifft ihn ein sogenanntes «Verhebetrauma», auf gut Deutsch ein Hexenschuss oder die Schmerzen, wenn man sich «überlüpft», worauf ihn die Rückenschmerzen nicht mehr loslassen. Nach neun Monaten wird er für die Rangierarbeit als medizinisch untauglich erklärt: Für den 42-Jährigen liegt nur noch eine etwa 50-prozentige Arbeit mit leichter Belastung drin.
Die SBB beschäftigt ihn nun als Postboten und für Reinigungsarbeiten, von denen er sich aber bald dispensieren lassen muss. Neben einer degenerativen Wirbelsäule machen ihm auch genetisch bedingte Darmpro-bleme zu schaffen. Mit 43 Jahren erhält er von der IV eine halbe Invalidenrente.
Rund zwei Jahre später löst die SBB das Arbeitsverhältnis auf. Die Pensionskasse SBB bezahlt M. aufgrund der damaligen Reglemente eine Invalidenpension von 1313 Franken im Monat (bis zur Pensionierung) und eine halbe IV-Ersatzrente von rund 723 Franken. Nur dank dem Lohn der Ehefrau kommt die fünfköpfige Familie (einigermassen) über die Runden.
Revision der IV-Rente
Der Gesundheitszustand von M. verschlechtert sich schleichend weiter und er ist nicht mehr erwerbstätig. Doch die von ihm beantragte Neubeurteilung seiner Arbeitsfähigkeit führt nicht zur Erhöhung der IV-Rente, obwohl ein medizinisches Gutachten festhält, dass der 48-Jährige nur noch für leichte, vorwiegend sitzende Arbeiten einsetzbar ist. Schliesslich wendet sich M. an den SEV, dem er weiterhin angehört – seit der Kündigung als Mitglied des Unterverbands PV. Er stellt ein Gesuch an die Multirechtsschutzversicherung, doch diese verweist ihn aufgrund ihres Vertrags mit dem SEV an die Gewerkschaft.
Der SEV heisst das Gesuch um Berufsrechtsschutz gut und mandatiert einen Rechtsanwalt. Dieser beantragt bei der IV eine Rentenrevision und versichert sich, dass die vorgeschlagenen medizinischen Gutachter nicht tendenziös sind. Diese erklären M. für fast vollständig arbeitsunfähig. Ein Jahr später gewährt die IV dem inzwischen 58-Jährigen eine Vollrente von 1184 Franken im Monat, rückwirkend für die letzten 20 Monate. Im Gegenzug fordert die Pensionskasse SBB 20 von ihr bezahlte IV-Ersatzrenten zurück. Weil diese höher waren als die Hälfte von 1184 Franken, muss M. nach der Abrechnung zwischen Pensions- und Ausgleichskasse 2650 Franken an die PK zurückzahlen. Dagegen kann auch der SEV-Anwalt nichts machen.
Ergänzungsleistungen vorerst abgelehnt
Doch der Anwalt beantragt für die knapp bemittelte Familie M. Ergänzungsleistungen. Gegen einen ersten, abschlägigen Entscheid der kantonalen Ausgleichskasse reicht er Einsprache ein, nachdem sich die finanzielle Situation des Haushalts radikal verändert hat: Zwei Töchter sind aus der Wohnung ausgezogen, womit ihre Beiträge an die Miete wegfallen. Und die krankgeschriebene Ehefrau erhält keine Arbeitslosen- und Krankentaggelder mehr.
Was lange währt, wird endlich gut
Die Einsprache hat Erfolg: Die Kasse gewährt nun Ergänzungsleistungen von monatlich 2256 Franken, wovon 400 Franken direkt in die Krankenkassenprämien fliessen. Und sie zahlt dem Ehepaar 20 832 Franken nach! M. kreuzt auf dem Rückmeldeformular zur Bewertung des SEV-Berufsrechtsschutzes denn auch bei allen Punkten «sehr zufrieden» an.
Rechtsschutzteam SEV