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Schifffahrt

Stillstand auf den Seen

© Bertrand Francey/CGN

Da die meisten Linien der Schifffahrt in der Schweiz als touristischer Verkehr gelten, wurden sie in Umsetzung der bundesrätlichen Massnahmen weitestgehend eingestellt.

Die Linie Luzern–Beckenried der Schifffahrtsgesellschaft des Vierwaldstättersees (SGV AG) wurde für eine gewisse Zeit noch aufrechterhalten, da sie die Busverbindung entlastete. Seit 28. März stehen die Schiffe der SGV AG nun aber vollständig still.

Auch in der Romandie gelten die Beschränkungen. So hat die CGN ihren touristischen Verkehr eingestellt. Allerdings hält sie den Grenzverkehr zu Frankreich weiterhin aufrecht, den zahlreiche Grenzgänger nutzen, um zur Arbeit – namentlich in Spitälern – zu gelangen.

Im Tessin wird das Angebot ebenfalls reduziert, der Saisonstart ist verschoben. So auch bei der Untersee und Rhein (URh) und der Bodensee-Schifffahrt (SBS AG). Es überrascht wenig, dass letztere auch in dieser Krise die Sozialpartnerschaft nicht wirklich lebt und einseitig Massnahmen verabschiedet, ohne den SEV beizuziehen.

Kurzarbeit

Um die Löhne weiterhin bezahlen zu können, haben die Schiffsbetriebe Kurzarbeit angemeldet oder prüfen diesen Schritt. Für den SEV ist die zentrale Forderung, dass keine Mitarbeitende aufgrund dieser Krise entlassen werden. Zudem ist grundsätzlich auch während der Kurzarbeit eine Lohnfortzahlung zu 100% zu garantieren. Der SEV führt dazu Gespräche mit den Unternehmen.

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