Giorgio Tuti antwortet
Staatshilfe in Gefahr
Wie steht der SEV zum Rahmenabkommen mit der EU zu einem Zeitpunkt, da eine neue Staatssekretärin für die Verhandlungen zuständig ist?
Nachdem der Angriff der SVP auf die Flankierenden Massnahmen am 27. September abgewehrt werden konnte, drängt Brüssel nun darauf, dass die Schweiz das mit der EU ausgehandelte Rahmenabkommen unterzeichnet. Für die Gewerkschaften ist klar: Lohnschutz und Staatshilfen dürfen nicht angetastet werden. Entweder wird neu verhandelt, oder das Abkommen ist vom Tisch.
Das haben wir oft wiederholt: Die im Rahmenabkommen vorgesehenen Bestimmungen zum Schutz Schweizer Löhne sind sehr unzureichend.
Und auch der zweite Punkt betrifft uns beim SEV sehr direkt: Staatliche Beihilfen (Subventionen) werden in Frage gestellt oder gar verboten, da sie den freien Wettbewerb verzerren. Damit gerät auch die Finanzierung des Service public im Allgemeinen und der öffentlichen Verkehrsunternehmen im Besonderen ins Wanken. Da müssen bei den Gewerkschaften die Alarmglocken läuten: Die Finanzierung des Service public, wie wir ihn kennen, wäre dadurch gefährdet.
Die öffentliche Hand soll nach Ansicht der EU grundsätzlich von wirtschaftlichen Eingriffen absehen. In einer Zeit, in der das Coronavirus den Staat zwingt, den privaten wie auch den öffentlichen Sektor zu unterstützen und massiv einzugreifen, um einen Zusammenbruch der Wirtschaft zu verhindern, müssen wir hinterfragen, was da verhandelt wurde. Das Rahmenabkommen muss zurückgezogen und mit Brüssel ernsthaft neu verhandelt werden.