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Personalverleih auf dem Vormarsch

Temporärarbeit muss schärfer reguliert werden

Das Phänomen Temporärarbeit hat in der Schweiz beunruhigende Ausmasse angenommen: Seit 1995 hat sich der Anteil dieser potenziell prekären Beschäftigungsform am gesamten Arbeitsvolumen auf 2,6 Prozent verfünffacht. Obwohl es 2012 gelungen ist, mit einem Gesamtarbeitsvertrag für die temporär Angestellten wichtige Fortschritte zu erzielen, ist die Zunahme der Temporärarbeit besorgniserregend.

Im SBB-Werk Olten sind von den 900 Mitarbeitenden 300 temporär angestellt.

Denn Temporärangestellte sind gegenüber Festangestellten nach wie vor deutlich benachteiligt. Sie verdienen oft weniger, sind einem höheren Unfallrisiko ausgesetzt und ihre beruflichen Entwicklungsmöglichkeiten sind schlechter als bei einer festen Anstellung. Deshalb ist es nicht verwunderlich, dass das Gros der Temporärangestellten eigentlich eine Festanstellung sucht. Das zeigt das SGB-Dossier zur Temporärarbeit.

«Ob Migrantinnen, Uber-Taxifahrer oder Temporärangestellte: Allen Arbeitnehmenden müssen die gleichen sozialen Rechte gewährt werden und sie müssen für die gleiche Arbeit am gleichen Ort den gleichen Lohn erhalten», fordert SGB-Präsident Pierre-Yves Maillard. Aus diesem Grund muss Temporärarbeit eingedämmt werden, weil sie auf Löhne und Arbeitsbedingungen drückt.

SEV-Präsident Giorgio Tuti zeigte die Situation im schweizerischen Service public auf: «Die Post beschäftigt aktuell rund 1000 temporäre Mitarbeitende, mit sehr starken Erhöhungen in Spitzenzeiten wie Weihnachten und Ostern. Bei der Swisscom beträgt der Anteil Temporäre durchschnittlich 8,5% und bei der SBB durchschnittlich 3,6%. Die Problematik ist hier die gleiche: steigende Temporärarbeit, tiefe Löhne (z.T. auch dadurch, dass sie nicht den jeweiligen GAV unterstellt sind und keine Zulagen erhalten) und prekäre Arbeitsverhältnisse ohne Schutz, vor allem ohne Kündigungsschutz.» Giorgio Tuti unterstrich die Vereinbarung mit der SBB, wonach diese über die ganze Unternehmung max. 4% Temporärmitarbeitende beschäftigen darf. In der Division Personenverkehr sei die Zahl der Temporärmitarbeitenden überdurchschnittlich hoch. Im Industriewerk Olten sind von den 900 Mitarbeitenden 300 temporär angestellt, vor allem im Unterhalt, und so nicht dem GAV unterstellt ist.

Der SGB hat die Regulierung von Temporärarbeit in zahlreichen Ländern untersucht und dabei festgestellt, dass die Situation mit strengeren Vorgaben zu den Arbeitsbedingungen und mit quantitativen Beschränkungen verbessert werden. Er fordert daher u.a.:

  • Temporäre müssen dieselben Anstellungsbedingungen haben wie ordentlich Angestellte. Dieses Gleichbehandlungsprinzip wird im GAV realisiert und gesetzlich festgeschrieben.
  • Bund und Kantone legen Obergrenzen für den Temporäranteil im Beschaffungswesen fest.
  • Bund und Kantone überprüfen die Bewilligungen für Temporärbüros systematisch. Wenn die Bewilligungsvoraussetzungen nicht mehr gegeben sind, wird die Bewilligung entzogen.
  • Bei Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz braucht es bessere Präventionsmassnahmen. Insbesondere wird der Sicherheitspass für Temporäre obligatorisch.

SGB und SEV

Festanstellung nach 18 Jahren dank SEV und «Blick»

An der SGB-Medienkonferenz vom Montag zur Temporärarbeit ging SEV-Präsident Giorgio Tuti auf den Fall eines Temporärangestellten der SBB ein, der mit kurzen Unterbrüchen 18 Jahre lang im Unternehmen arbeitete, ohne je fest angestellt zu werden. Der Kollege wandte sich an den «Blick», der den Fall Anfang April publik machte. Der SEV wurde sofort aktiv und unterstützte den Kollegen bei seinen (erneuten) Bemühungen um eine Festanstellung. Diese wurde Ende letzter Woche mit der Vertragsunterzeichnung erreicht. «Dieser Fall ist leider kein Einzelfall bei der SBB», erklärte Tuti. «Die SBB deckt mit Temporärmitarbeitenden nicht nur Arbeitsspitzen ab, sondern setzt sie auch langfristig ein. Dies z.B. deshalb, um sie unter den Sachkosten abrechnen zu können statt unter den Personalkosten, um den Eindruck zu erwecken, man habe letztere im Griff. Dies kann für die Verantwortlichen je nach den vereinbarten Zielen auch bedeuten, dass sie sich mit diesem Trick einen Bonus sichern können.»

Kommentare

  • Elizabeth Zollinger

    Elizabeth Zollinger 22/10/2020 20:22:42

    Hallo
    Danke dass Sie sich für solche Menschen einsetzen. Ich betreue freiwillig einen Flüchtling, der auch temporär bei der SBB arbeitet, allerdings erst seit 2 Jahren. Ich habe gemeint es gäbe ein Gesetz, dass man nach 3 Jahren temporär einen festen Arbeitsvertrag erhalten muss. Ist das nicht so? Gibt es dieses Gesetz nicht in der Schweiz? Er hat mir auch erzählt, dass er Kollegen hat, die schon 8 und 12 Jahre bei der SBB temporär arbeiten. Einer ist zum Chef gegangen, aber dieser hat ihm nur gesagt, wenn es ihm nicht passe temporär weiterzuarbeiten könne er gehen. Ich finde das alles skandalös. SBB ist doch ein staatlicher Betrieb, oder? Danke für Ihre Information.
    Mit freundlichen Grüssen
    Elizabeth Zollinger

  • anonym

    anonym 18/10/2022 16:11:56

    dies ist tatsächlich so das der arbeitgeber gesetzlich verpflichtet ist den temporären mitarbeiter nach 12 monaten zu entlassen oder fest anzustellen. leider kann man aber nach 3 monaten wieder 12 ranhängen was sich über jahre hinaus ziehen kann. der fehler liegt im system und dem gesetz. der arbeitgeber nutzt nur was ihm zur verfügung steht und leider sind viele arbeitnehmer davon abhängig.