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SEV erfreut, aber bei weitem nicht zufrieden

Ständerat nimmt wichtige Korrekturen beim Güterverkehr vor

Die heutigen Entscheide des Ständerats in Sachen Schienenverkehr haben das Schlimmste verhindert, aber dennoch bleibt der Kurs stramm auf Liberalisierung gerichtet. Der SEV freut sich über kleine Verbesserungen, befürchtet aber nach wie vor eine markante Fehlentwicklung.

In der Frühjahrssession hatte der Nationalrat schlicht alles beschlossen, was dazu geeignet war, dem Inland-Schienengüterverkehr ein schnelles Ende zu bereiten. Nun hat der Ständerat leicht Gegensteuer gegeben und zwei wesentliche Punkte korrigiert. Insbesondere hat er die Motion der nationalrätlichen Verkehrskommission definitiv begraben, die die Auslagerung der Güterverkehrssparte aus der SBB gefordert hatte.

Weiter schickt der Ständerat einen Punkt aus dem Gütertransportgesetz zurück in den Nationalrat, der ebenfalls eine negative Entwicklung auslösen würde. Der Nationalrat hatte beschlossen, die SBB von der Pflicht des Gütertransports zu entbinden. Diesen Fehlentscheid hat der Ständerat heute korrigiert. «Es bleibt zu hoffen, dass der Nationalrat dieser Haltung folgt, denn Gütertransport ist ein zentraler Bereich des schweizerischen Schienenverkehrs», kommentiert SEV-Präsident Giorgio Tuti.

Allerdings ist der Ständerat in verschiedenen Punkten des Gesetzes dem Nationalrat gefolgt, die für den SEV in die falsche Richtung zeigen. So will auch der Ständerat Eigenwirtschaftlichkeit im Inland-Güterverkehr. Der SEV ist im Gegenteil der Ansicht, dass der Güterverkehr analog zum Personen-Regionalverkehr als bestellter Verkehr definiert und abgegolten werden sollte. «Nur mit einen klaren gesetzlichen Auftrag kann die Verlagerung der Güter auf die Schiene auch im Inlandverkehr erreicht werden», stellt Tuti klar.

Es gibt allerdings auch Punkte im Gesetz, die der SEV begrüsst, da sie bestehende Nachteile des Schienengüterverkehrs im Inland verbessern, so etwa bei der Trassenpriorität im Verhältnis zum Personenverkehr und auch bei der Unterstützung von Investitionen. Der SEV begrüsst zudem, dass das Nachtfahrverbot für den Strassen-Güterverkehr nicht angetastet wird.