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Bundesrat verweigert klares Bekenntnis zum Güterverkehr

Verpasste Chance zum Bahngüterverkehr

Der Bundesrat betrachtet den Schienengüterverkehr im Inland nicht als Teil des Service public. Diese Haltung zeigt sich im Entwurf zum Gütertransportgesetz, die er heute veröffentlicht hat. Das war zu erwarten, ist aber nach wie vor falsch. Der SEV wird in der parlamentarischen Diskussion auf die Mängel hinweisen.

Eigentlich setzt der Bundesrat mit diesem Gesetz einen Auftrag aus dem Parlament um. Allerdings weicht er in einem wesentlichen Punkt ab: Er will nichts wissen von einer aktiven Förderung des Schienengüterverkehrs im Inland und formuliert dementsprechend auch kein Verlagerungsziel.

Die Gewerkschaft des Verkehrspersonals SEV findet dies nach wie vor falsch, und sie versteht auch die Zustimmung der Bahnbranche dazu nicht. Der Auftrag, den Schienengüterverkehr eigenwirtschaftlich zu erbringen, ist ein Sargnagel für diese Sparte. «Während der regionale Personenverkehr als Service public subventioniert wird, ist der Bund nicht bereit, entsprechende Massnahmen für den Güterverkehr vorzusehen», stellt Daniela Lehmann fest, politische Koordinatorin des SEV.

Als äusserst bedenklich erachtet der SEV den Steilpass an die SBB, sich aus unrentablen Bereichen zu verabschieden, indem die Transportpflicht aufgehoben wird. Dies ist ein weiterer Widerspruch zum Personenverkehr, wo genau die Transportpflicht zurzeit als wesentliches Element aufrechterhalten wird.

Der SEV nimmt die positiven Aspekte in der Vorlage zur Kenntnis, so die Schaffung von Netznutzungsplänen, eine gewisse Verbesserung bei der Trassenvergabe und das Beibehalten der limitierenden Massnahmen auf der Strasse (z.B. Sonntagsfahrtverbot). Er wird aber über seine Kontakte im Parlament die Mängel nochmals zur Sprache bringen, im Interesse des Schienengüterverkehrs und damit der Umwelt. Es ist daran zu erinnern, dass das Schweizervolk für den Transitgüterverkehr einen klaren Verlagerungsauftrag erteilt hat. Es ist bedenklich, dass der Bundesrat diesen im Inland als nicht gültig erachtet.