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Bericht zur Branchenüblichkeit von Löhnen im Schienengüterverkehr

Nein zu einer Billiglohnbranche für internationalen Verkehr

Der heute vom Bundesamt für Verkehr publizierte Expertenbericht zum Schienengüterverkehr definiert unterschiedliche Branchen je nachdem, ob es sich um Binnenverkehr oder internationalen Verkehr handelt. Eine Sicht, die sowohl für Schweizer Unternehmungen als auch für Arbeitnehmende brandgefährliche Auswirkungen haben könnte. Die Verkehrsgewerkschaft SEV wird alles daran setzen, dass die heute real existierenden, politisch gewollten Arbeitsbedingungen nicht durch theoretische Expertisen unterlaufen werden, und wird jede Entwicklung in diese Richtung mit allen verfügbaren Mitteln bekämpfen.

Der SEV ist erstaunt über den prominenten Stellenwert, den das Bundesamt für Verkehr (BAV) dem „Grundlagenbericht“ zu den branchenüblichen Arbeitsbedingungen im Schienenverkehr beimisst, den in seinem Auftrag ein Rechtsanwalt und ein Ökonom verfasst haben.

Für den SEV wäre es inakzeptabel, wenn ein Bundesamt nur auf der Basis steriler juristischer und ökonomischer Sichtweisen quasi im Alleingang eine neue, separate Branche für den internationalen Bahngüterverkehr definieren könnte, in der europäische Dumpinglöhne möglich würden. Diese Trennung in zwei Branchen würde die schweizerischen Unternehmungen, deren Personal nicht nach dieser Logik eingesetzt wird, unter massivsten Druck setzen, und die politisch gewollten, gesamtarbeitsvertraglichen Regelungen desgleichen. Und es würden bestehende gesetzliche Grundlagen zum Schutz der Arbeitsbedingungen in der Schweiz ad absurdum geführt.

In der Schweiz müssen Schweizer Löhne gelten

Für den SEV ist klar, dass für in der Schweiz verrichtete Arbeit landesübliche Löhne gelten und durchgesetzt werden müssen, wie dies im übrigen auch in anderen Branchen der Fall ist. Unterschiedliche Regelungen für den internationalen und nationalen Verkehr sind im betrieblichen Alltag kaum kontrollierbar und öffnen dem Missbrauch Tür und Tor. Daher hält der SEV auch an seiner Lohndumping-Anzeige gegenüber Crossrail fest.

Der Expertenbericht folgt nicht nur einer strammen Logik der Nichtdiskriminierung, die im Landverkehrsabkommen vorgezeichnet ist, sondern setzt diese Logik darüber hinaus ohne Rücksicht auf Verluste um. Dabei geht er so weit, dass er die schweizerische Gesetzgebung und den politischen Willen dazu ignoriert. In diesem Zusammenhang gestattet sich der SEV den Hinweis darauf, dass das Vorzeige-EU-Land Deutschland die Einhaltung seiner Mindestlöhne auch bei vorübergehend im Lande tätigen Personen, wie beispielsweise Chauffeuren im Transitverkehr,  durchsetzen will. Dafür sollen Hunderte zusätzliche Kontrolleure eingestellt werden. Was ein Vollmitglied der EU kann, wird in der Schweiz wohl kaum unmöglich sein.

Aus dieser Sicht sagt der SEV klar nein zu den Bestrebungen eines Bundesamtes, durch eigenständige Branchendefinitionen Lohndumping zu ermöglichen.