Verbände kritisieren Bundesrat wegen Chauffeurausbildung und fordern Mitsprache
Liberalisierung auf dem Buckel der Chauffeure
In Bussigny VD haben die drei nationalen Verbände VPOD, Geko und SEV sowie dessen Untergruppe Gatu eine Nah- und Regionalverkehrstagung durchgeführt. Über 50 SektionspräsidentInnen und Vertrauensleute diskutierten aktuelle Fragen der öV-Angestellten. Insbesondere wurde die geplante neue Chauffeurausbildung kritisiert: Bei der Übernahme der EU-Richtlinie werden die Bestimmungen für den Schutz des Arbeitnehmers von der Schweiz nicht umgesetzt, die Flexibilisierung für die Arbeitgeber hingegen schon. Die Verbände fordern Einsitz in der Bildungskommission.
An ihrer Nahverkehrstagung vom 6. und 7. November haben die Verbände VPOD, Geko und der Schweizerische Eisenbahn- und Verkehrspersonal-Verband (SEV) in Bussigny die Umsetzung der neuen Chauffeurzulassungsverordnung (CZV) kritisiert. Diese Verordnung wurde im Juni vom Bundesrat beschlossen und sieht vor, dass Berufschauffeure eine Weiterbildung von 35 Stunden binnen 5 Jahre absolvieren müssen. Ebenfalls muss neu ein Berufsnachweis erworben werden. Dafür muss jedoch lediglich eine Prüfung bestanden werden.
Der Bundesrat hat damit die minimalste Variante ausgewählt. Die Verbände hätten einen obligatorischen Unterricht von mindestens 140 Stunden vor der Prüfung gewünscht. Das Fehlen einer Bestimmung über den obligatorischen Unterricht macht es für den Chauffeur schwieriger und ermöglicht es Arbeitgebern und Fahrschulen Vorteile zu erlangen. Dies ist eine unnötige, tiefe Bewertung der Grundausbildung mit klarem Hintergrund: Die neuen Chauffeure sollen so schnell wie möglich rentieren.
Die Verordnung billigt eine „Schnellbleiche“, die dem freien Willen und Ermessen der Unternehmen überlassen bleibt. Einmal mehr werden europäische Richtlinien in Sachen Arbeitnehmerschutz von der Schweiz nur marginal umgesetzt. Richtlinien betreffend Liberalisierung und Deregulierung werden dagegen immer pflichteifrig angewandt (das gleiche wird bei der Arbeits- und Ruhezeitverordnung für Lastwagenchauffeure gemacht: Die Arbeitszeit wird um 2 auf 48 Stunden erhöht, dagegen die europäische Haftungsklausel für Arbeitgeber nicht übernommen).
Die Verbände fordern eine Grund- und Weiterbildung von hoher Qualität, die professionell angeboten wird. Die Kantone dürfen dafür die Verantwortung nicht abgeben. Privaten Anbietern müssen klare Vorschriften für eine qualitativ gute Ausbildung gemacht werden. Prüfungen dürfen nur durch die Kantone abgenommen werden. Die Personalverbände der öV-Branche wollen in der für die Ausarbeitung der Bildungsinhalte verantwortlichen Bildungskommission der Kantone mitsprechen und fordern deshalb vom Bund mindestens zwei Sitze wie die Arbeitgeberorganisation der öV-Branche.